Versteck im Heizungskeller half nichts
Ausbrecher mit zwei Haftbefehlen festgenommen

13.11.2019 | Stand 02.08.2023, 14:57 Uhr
−Foto: Foto: pryzmat/123rf.com

Am Abend des 12. November 2019 konnte ein 36-jähriger Wohnsitzloser nach langer Flucht in einer kleineren Gemeinde im südlichen Landkreis Mühldorf von Beamten der Zivilen Einsatzgruppe der Operativen Ergänzungsdienste Traunstein festgenommen werden.

LANDKREIS MÜHLDORF. Der Gesuchte war bereits im Juni 2019 aus dem Inn-Salzach-Klinikum (ISK) in Wasserburg geflohen. Eine damals groß angelegte Fahndung verlief ergebnislos. Auch nachfolgende Fahndungsmaßnahmen brachten zunächst keinen Erfolg.

Gegen den Mann lagen mittlerweile zwei Haftbefehle vor. Aufgrund der Flucht des Mannes aus dem ISK Wasserburg kam es am 19. Juni 2019 zum Erlass des ersten Haftbefehls von der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz. Er hat hier 1.171 Tage in einer Entziehungsanstalt abzusitzen.

Im zweiten Fall besteht ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft Traunstein leistete der junge Mann bei einer zurückliegenden Festnahme im März 2019 erheblichen körperlichen Widerstand und wollte sich durch Flucht entziehen. Dies gelang dem Wohnsitzlosen damals jedoch nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Mühldorf deshalb am 19. September 2019 einen Untersuchungshaftbefehl.

Am Dienstagabend, 12. November 2019, klickten jetzt die Handschellen. Beamte der Zivilen Einsatzgruppe Traunstein konnten den Aufenthalt des Gesuchten ermitteln. Hier hatte sich der 36-Jährige im Heizungskeller des Hauses versteckt und noch versucht, die Heizraumtüre von innen zu verbarrikadieren. Mit körperlichen Einsatz der zivilen Polizisten konnte die Türe jedoch rasch geöffnet und der Mann letztlich widerstandslos festgenommen werden. Anschließend fanden die Polizisten noch eine geringe Menge Heroin in seiner Unterkunft.

Der Festgenommene wurde noch am Dienstagabend ins ISK Wasserburg eingeliefert, wo er die nächsten 1.171 Tage verbringen wird. Aufgrund des Untersuchungshaftbefehls wird er am Mittwoch dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Weitere Ermittlungen werden hier von der Staatsanwaltschaft geführt.

Bezüglich des aufgefundenen Heroins wurde erneut ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Mühldorf a.Inn