Bei ebay Kleinanzeigen betrogen
Bewährungsstrafe wegen 35 Euro

26.03.2019 | Stand 24.07.2023, 12:18 Uhr
−Foto: Foto: Mike Schmitzer

29-jährige Mutter aus Waldkraiburg wegen eines verkauften Kinderspielzeugs vor Gericht verurteilt.

MÜHLDORF/WALDKRAIBURG „Es macht keinen Unterschied, ob Sie persönlich ein Geschäft abschließen oder im Internet“, erklärte Richter Francisco Sauter Orengo der Angeklagten. Die Waldkraiburgerin hatte im Juni 2018 über das Verkaufsportal „ebay Kleinanzeigen“ einen Spielzeuglaster für 35 Euro verkauft, die Ware aber nie verschickt. Auf mehrere schriftliche Nachfragen der Käuferin hin, wurde diese von der zweifachen Mutter immer wieder hingehalten.

Wegen Betrugs musste sich die 29-Jährige deshalb vor dem Mühldorfer Amtsgericht verantworten.

Anfangs versuchte die Angeklagte noch, die Schuld von sich zu weisen. Das Online-Kleinanzeigenportal habe sie wegen Betrugsverdachts gesperrt, wodurch sie nicht mehr an die Adresse der Käuferin gekommen sei, um den Spielzeuglaster zu verschicken.

Das Gericht bewies der Waldkraiburgerin aber anhand des vorliegenden Nachrichtenverkehrs, dass ihre Aussage falsch war. Sie war sehr wohl im Besitz der Adresse, wollte aber die Ware nicht verschicken.

In die Ecke gedrängt, zeigte sich die 29-Jährige schließlich geständig, was ihr vermutlich eine Haftstrafe ersparte. Sie ist nämlich eine „alte Bekannte“ bei Gericht. Mehr als ein halbes Dutzend einschlägige Vorstrafen hat die Waldkraiburgerin schon wegen betrügerischen Onlineverkäufen und ähnlich gelagerte Taten kassiert. „Sehe ich mir Ihr Bundeszentralregister an, fällt mir die Kinnlade herunter“, so Richter Sauter Orengo. „Wie kann man immer und immer wieder die gleiche Straftat begehen?“

Tränen auf der Anklagebank: „Was wird mit meinen Kindern, wenn ich ins Gefängnis muss?“

Der Staatsanwalt bezeichnete die Angeklagte in seinem Plädoyer als „notorische Betrügerin“ und machte deutlich, dass dies die letzte Chance für die 29-Jährige sei. Nur das Geständnis habe sie noch vor einer Gefängnisstrafe bewahrt. Der Anklagevertreter forderte neun Monate Haft auf Bewährung.

Der Richter verhängte schließlich eine siebenmonatige Bewährungsstrafe mit einer langen Bewährungszeit von vier Jahren.

Darüber hinaus verpflichtete er die Waldkraiburgerin dazu, eine Schuldnerberatung aufzusuchen und die Teilnahme regelmäßig dem Gericht mitzuteilen. Eine der Gründe für die wiederholten Betrügereien könnten die Schulden der 29-Jährigen sein.

Nach der Urteilsverkündung hatte die sichtlich geschockte Waldkraiburgerin noch etwas auf dem Herzen. Sie erzählte dem Richter, dass gegen sie noch zwei weitere Betrugsanzeigen bei der Polizei erstattet worden seien - ebenfalls wegen Kleinanzeigenbetrugs. Dahingehend konnte Richter Sauter Orengo die Frau beruhigen: „Mit Taten vor der Verurteilung haben Sie nicht gegen ihre Bewährung verstoßen.“ Er warnte die 29-Jährige aber eindringlich davor, erneut Betrügereien zu begehen, denn das könnte im Gefängnis enden.

Mühldorf a.Inn