Erfolgreiche Zivilfahnder
Drei Haftbefehle vollzogen

08.03.2019 | Stand 03.08.2023, 15:01 Uhr
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Auf erfolgreiche 24 Stunden können die Beamten der Zivilen Einsatzgruppe der Operativen Ergänzungsdienste Traunstein zurückblicken. Es konnten drei mit Haftbefehl gesuchte Personen, zwei Frauen und ein Mann, im Landkreis Mühldorf festgenommen werden.

LANDKREIS MÜHLDORF Am Donnerstagnachmittag, 7. März 2019, nahmen die zivilen Polizeibeamten eine 66-jährige Frau in Mühldorf fest. Die Dame ist dem sogenannten „Reichsbürger-Spektrum“ zuzuordnen und war von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Erpressung gesucht. Sie wurde bereits im August 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro oder 150 Tage Haft verurteilt. Die Mühldorferin kümmerte sich nicht weiter um ihre Verurteilung und reagierte nicht auf die behördlichen Schreiben bzw. den erlassenen Strafbefehl. Nachdem die Beamten ihr die Festnahme erklärten, holte sie griffbereit die geforderte Geldsumme heraus und übergab genau passend 2.250 Euro. So konnte sie die Haftstrafe von 150 Tagen abwenden.

Am Freitagvormittag, 8. März 2019, vollzogen die zivilen Polizeibeamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein bei einer 57-jährigen Waldkraiburgerin. Die Frau war wegen Körperverletzung gesucht und bereits im Oktober 2018 zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder 60 Hafttagen verurteilt worden. Der Zahlungsaufforderung oder dem geforderten Haftantritt kam die Waldkraiburgerin nicht nach. Sie wurde vorerst in die Haftzelle der Polizeiinspektion Waldkraiburg verbracht. Bekannte wollen die geforderte Geldstrafe für sie aufbringen und die Dame anschließend aus der Haft herauslösen.

Im dritten Fall konnten Beamte der Zivilen Einsatzgruppe am Freitagnachmittag, 8. März 2019, einen mit Haftbefehl gesuchten polnischen Staatsangehörigen in Ampfing ausfindig machen und festnehmen. Der 40-Jährige wurde ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung gesucht. Der Mann wurde im September 2018 wegen Missbrauch von Notrufen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro oder 60 Tagen Haft verurteilt. Er konnte nach seiner Festnahme die geforderte Geldsumme nicht aufbringen und wird für die nächsten 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt Mühldorf eingeliefert.

Mühldorf a.Inn