Waldkraiburger vor dem Landgericht
Freund mit Bundeswehrgürtel geschlagen und gewürgt

26.07.2018 | Stand 13.09.2023, 2:04 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Ein 49-Jähriger geriet unter Alkohol in Wut, nahm seinen Gürtel, schlang ihn in der gemeinsamen Wohnung in Waldkraiburg um den Hals seines Mitmieters und zog zu. Eine Zeugin beobachtete die gefährliche Szene von der Straße aus und rief die Polizei. Das Opfer überlebte. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte gestern wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete die Unterbringung des erheblich vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

TRAUNSTEIN/WALDKRAIBURG. Zwei Komplexe der Anklage hatte die Kammer nach der Beweisaufnahme mit Blick auf die Haupttat vorläufig eingestellt – einen angeblichen Schlag mit dem schweren Gürtel im Januar 2918 sowie einen Vorfall am Nachmittag des 9. Januar 2018 bei einem Streit um eine Wodkaflasche. Dabei sollte der 17-fach, vor allem wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Angeklagte gegen das Schienbein des Freundes getreten, mit dem besagten Gürtel aus seiner Bundeswehrhose zugeschlagen und den Freund gewürgt haben. Diese Teile der Anklage fanden keinen Niederschlag im Urteil.

Gegen 16 Uhr des gleichen Tages ging der Angeklagte wieder auf den Mitmieter los. Er schlang den besagten Gürtel um den Hals des gleichaltrigen Freunds zog fest zu. Das ebenfalls alkoholisierte Opfer wehrte sich. Dabei gelang es, die Hand zwischen Hals und Drosselwerkzeug zu schieben. Dennoch verlor der bei dem Geschehen leicht verletzte 49-Jährige kurz das Bewusstsein.

Oberstaatsanwalt Volker Ziegler forderte gestern eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und Unterbringung in der Psychiatrie. Der Verteidiger, Axel Reiter aus Mühldorf, plädierte auf eine Strafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Eine Unterbringung seines Mandanten lehnte Reiter ab. Im „letzten Wort“ beteuerte der Angeklagte: „Ich bin nicht böse.“

Im Urteil betonte der Vorsitzende Richter, das Zuziehen des Gürtels sei „eine abstrakt das Leben gefährdende Behandlung“ gewesen. Es habe auch eine „Bedrohung“ gegeben. Allerdings habe das Gericht nicht feststellen können, wann sie gefallen sei. „Im Kern dreht sich alles um die Schuldfähigkeit des Angeklagten“, fuhr Dr. Jürgen Zenkel fort. In Übereinstimmung mit dem Oberstaatsanwalt und entgegen dem Verteidiger sei die Kammer überzeugt, die Schuldfähigkeit sei zur Tatzeit sicher erheblich vermindert gewesen, „nicht nur nicht ausschließbar“.

Der Kammervorsitzende begründete in Richtung des 49-Jährigen auf der Anklagebank: „Die bestehende Grunderkrankung ist eine Alkoholkrankheit mit Persönlichkeitsveränderung – ob Sie trinken oder nicht. Hinzu kommt der akute Alkoholkonsum an jenem Tag.“ Zum Nachteil des Waldkraiburgers wertete Dr. Zenkel: „Seit Jahrzehnten geben Sie sich dem Alkoholgenuss hin. Es ist fraglich, ob das noch Genuss ist. Alkohol ist ein großer Teil Ihres Lebens. Unter Alkohol haben Sie eine Vielzahl ganz brutaler Straftaten begangen, jemand zum Beispiel eine Pistole in den Mund gesteckt.“ Erst 2014 habe der 49-Jährige eine Freiheitsstrafe erhalten – wegen ähnlicher Delikte wie jetzt. „Sie haben keine Empathiefähigkeit mehr. Sie kennen nur sich und sonst niemand mehr“, so Dr. Zenkel wörtlich. Der Angeklagte sei in Bezug auf Brutalität und Intensität „ein Täter, wie ihn die Kammer nur selten hat“.

Zum Thema „Unterbringung zum Alkoholentzug“ hob der Vorsitzende Richter heraus: „Zweimal haben Sie eine Therapie abgebrochen.“ Deshalb komme eine weitere nicht mehr in Frage. Hingegen lägen die Voraussetzungen für Unterbringung in der Psychiatrie vor – wegen der hohen Wiederholungsgefahr, die Teil der strafrechtlichen Vergangenheit des Angeklagten sei. Er werde sich „jetzt nicht ändern“. Der Alkohol habe zu negativen Folgen im Gehirn geführt, der 49-Jährige sei inzwischen krank. Zudem sei er aggressiv, somit eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dr. Zenkel schloss: „Sie können sich jetzt überlegen, wie es weitergeht. Sie bleiben im Gefängnis. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, kommen Sie in die Psychiatrie.“

Mühldorf a.Inn