Unzulässig
Mit „Blaulicht“ unterwegs

13.06.2018 | Stand 31.07.2023, 2:02 Uhr
−Foto: n/a

Ein Töginger hatte blaue LED-Bänder an den Scheinwerfern angebracht und wurde daraufhin einer Kontrolle unterzogen.

MÜHLDORF Ein 29-jähriger Töginger befuhr am 12. Juni 2018, gegen 19.45 Uhr, die Bürgermeister-Boch-Straße in Mühldorf/Hart. An den Scheinwerfern seines Pkw waren stark blau leuchtende LED-Bänder verbaut, woraufhin er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. „Blue-Lights“ sind grundsätzlich nach der StVZO unzulässig, weil die starke Signalwirkung die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt, woraufhin die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen ist. Dem Fahrzeugführer wurde nach erfolgtem Rückbau der LED-Bänder eine Weiterfahrt gestattet. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, denn: „Wer Blaulicht fahren möchte, sollte zur Polizei, zur Feuerwehr oder zum Rettungsdienst gehen!“

Mühldorf a.Inn