Vor Gericht
Psychisch kranker Messerstecher griff Kampfsportler an

06.06.2018 | Stand 29.07.2023, 13:42 Uhr
−Foto: n/a

Mit dem Falschen hat sich ein Messerstecher in Mühldorf angelegt. Der psychisch kranke Täter zerstach erst einen Autoreifen, dann ging er auf den Besitzer des Autos los. Der wusste, wie man sich wehrt. Nun stand der Täter vor Gericht.

TRAUNSTEIN/MÜHLDORF Kurz nach Beschädigen eines Reifens ging ein 41-Jähriger im Juli letzten Jahres in Mühldorf auf den Eigner des Autos mit einem Messer los. Das Opfer wollte den Stich abwehren. Dabei drang das Messer tief in seinen Bizepsmuskel im Oberarm ein. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel ordnete am Dienstag die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des seit Jahren psychisch kranken, dadurch schuldunfähigen Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie es Staatsanwalt Maximilian Barbarino in dem Sicherungsverfahren gefordert hatte. Verteidigerin Anita Süßenguth aus Neuötting hatte plädiert, den Antrag auf Unterbringung zurückzuweisen.

Der gefährliche Vorfall ereignete sich um die Mittagszeit. Der Wagen des 41-jährigen Akademikers und der des späteren Geschädigten waren hintereinander geparkt. Aus ungeklärten Gründen stach der Beschuldigte mit einem Taschenmesser in den rechten Hinterreifen des fremden Fahrzeugs. Dessen Eigner wurde auf den Schaden aufmerksam, fotografierte die Bescherung und machte sich auf die Suche nach dem Reifenstecher. Etwa zehn Minuten später sprach er den 41-Jährigen an und fragte, ob er für den kaputten Reifen verantwortlich sei.

Der 41-Jährige stritt das ab und entfernte sich einige Meter. Unvermittelt drehte er sich um und trat mit erhobenem Messer auf den Mann zu. Dieser wurde bei einer Abwehrbewegung schmerzhaft im Oberarm getroffen. Danach aber brachte das kampfsporterfahrene Opfer den Beschuldigten zu Boden. Der 41-Jährige richtete das Messer zweimal in Suizidabsicht gegen sich selbst und trug schwere Verletzungen davon. Als Notfall wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert. In dem Prozess räumte der Beschuldigte die Vorwürfe, für die er krankheitsbedingt nicht bestraft werden konnte, ein. Eine nachvollziehbare Erklärung zu seinem Motiv konnte er nicht geben.​​​​​​​​

Mühldorf a.Inn