NEUMARKT-ST.VEIT Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung waren.
Zum Führen der Kleinkrafträder hätten sie jedoch mindestens die Führerscheinklasse M benötigt. Gegen die beiden Jugendlichen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
0 Kommentare