54-Jährige vor dem Schwurgericht
Mit Stahlhammer gegen Kopf geschlagen

12.01.2018 | Stand 25.07.2023, 0:41 Uhr
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58-Jähriger hatte nur Platzwunden – das Urteil: drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe

TRAUNSTEIN/GARS Durch einen Hammerschlag gegen den Kopf erwachte ein im Bett schlafender 58 Jahre alter Mann in seiner Wohnung in Gars. Seine langjährige Lebensgefährtin, eine 54 Jahre alte Thailänderin, schlug in der Nacht des 29. April 2017 noch mehrmals mit dem ein Pfund schweren Werkzeug zu. Das Opfer hatte Glück und trug nur sieben Kopfplatzwunden, aber keine Brüche davon. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verurteilte die Täterin gestern wegen versuchten Mords und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Die in ärmlichsten Verhältnissen in Thailand aufgewachsene Angeklagte kam 1990 nach Deutschland, geriet in Berlin an einen Alkoholiker, lernte 2011 das spätere Opfer in Mönchengladbach kennen. Trotz der Trennung 2014 holte er sie 2015 nach Gars am Inn. Sogar von Heirat war die Rede. Der 58-Jährige kümmerte sich um die kranke Frau, besuchte aber auch wieder häufig „Etablissements“ und trank reichlich Alkohol, wie die Beweisaufnahme ergab. Am Nachmittag des Tattags kaufte er für eine neue Freundin, die in Kürze zu ihm kommen sollte, eine Luftmatratze – die die Angeklagte bezahlen musste, weil er seine Geldkarte nicht dabei hatte.

Nach dem Abendessen sah das Paar im Schlafzimmer gemeinsam etwas im Fernsehen an. Der alkoholisierte Mann schlief ein. Der erste Schlag mit dem 31 Zentimeter langen Stahlhammer gegen 22.15 Uhr riss den ahnungslosen 58-Jährigen aus dem Schlaf. Wo sich die weiteren Schläge ereigneten, darüber gab es unterschiedliche Versionen. Der Rechtsmediziner Professor Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg bezeichnete das Bett bei den meisten Schlägen als wahrscheinlichsten Tatort, von einem weiteren Schlag nach der Rückkehr aus der Toilette abgesehen. Die Angeklagte blieb dabei, der 58-Jährige habe nach dem ersten Schlag die Bierflasche ergriffen und sei ihr hinterher. Sie habe versucht, die Schlafzimmertüre zuziehen. Als er die Tür geöffnet habe, habe sie jedes Mal zugehauen. Der Verteidiger, Jürgen Pirkenseer aus Piding, erklärte namens seiner Mandantin: „Wo sie ab dem zweiten Mal zugeschlagen hat, weiß sie nicht.“ Die 54-Jährige habe sich an dem Abend „nicht mehr wie ein Mensch gefühlt“: „Dass es vorher andere Frauen gab, hat sie immer weg gesteckt. Auch was mit ihrem Geld passiert ist, hat sie akzeptiert – aber nicht, dass sie eine Luftmatratze kaufen musste und jetzt eine andere Frau kommt. Sie fühlte plötzlich, der Pakt, sich gegenseitig zu versorgen, bricht auseinander. Sie war völlig enttäuscht. Das hat eine solche Wut ausgelöst, dass sie zum Hammer gegriffen und zugeschlagen hat.“ Die 54-Jährige erklärte auf Fragen des Gerichts: „Ich wollte wissen, ob er ein Mensch ist, der wie ich spüren und Schmerz empfinden kann.“

Die psychiatrische Sachverständige, Oberärztin Verena Klein vom Bezirksklinikum in Taufkirchen, attestierte, erheblich verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei nicht ausschließbar. Der Matratzenkauf habe eine „akute Kränkung“ bedeutet. Zusammen mit der Vorgeschichte spreche das für eine Erschütterung und psychische Belastung in Form einer möglichen tiefgreifenden Bewusstseinsstörung.

„Sie wollte den Mann töten. Er erwartete keinen Angriff.“ So überschrieb Staatsanwalt Dr. Martin Freudling sein Plädoyer auf vier Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mords und gefährlicher Körperverletzung. Der 58-Jährige sei glaubwürdig, das rechtsmedizinische Gutachten bestätige den angeklagten Sachverhalt mit mehreren Schlägen im Bett und eine abstrakte Lebensgefahr für das Opfer. Zum Tötungsvorsatz stellte der Staatsanwalt fest: „Es ist wahnsinnig gefährlich, jemand mit einem Hammer auf den Kopf zu schlagen. Das weiß jeder.“ Außerdem habe die 54-Jährige bei der Polizei eingestanden, sie habe den 58-Jährigen umbringen wollen. Nebenklagevertreter Dirk Grönemeyer aus Mühldorf beantragte dreieinhalb Jahre Haft. Er verstehe die Angeklagte, ihre Enttäuschung, ihre Rage, ihr Ausrasten – nicht aber die anschließende Tat: „Hätte sie die Schläfe getroffen, wären die Verletzungen wesentlich schwerer.“ Der 58-Jährige habe nicht alles weggesteckt, leide noch immer unter Schlafstörungen, wolle eine „angemessene, aber keine extrem harte Strafe“ für die Angeklagte.

Verteidiger Jürgen Pirkenseer forderte drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Andere Frauen habe die 54-Jährige immer hingenommen, sie habe alles in sich hineingefressen. An jenem Tag aber sei sie „wie ein Ding behandelt worden“. Das Fass sei übergelaufen gewesen aus ihrer Sicht. Die Tat sei im Versuchsstadium stecken geblieben. Die Angeklagte falle aus dem gewohnten Täterschema heraus und sei, auch aufgrund ihrer Erkrankung, extrem haftempfindlich, führte der Verteidiger strafmindernd an. Die Thailänderin bedauerte im „letzten Wort“: „Es tut mir leid, was geschehen ist.“

Im Urteil betonte Vorsitzender Richter Erich Fuchs, die Beziehung des Paars sei nur mehr eine Zweckgemeinschaft gewesen. Die 54-Jährige habe stets alles für den Mann getan. Er habe sich abgewandt und eine neue Partnerin gewollt. Ihre gesamte Lebensplanung sei an dem Tag am Ende gewesen: „Ihr war bewusst, dass sie hinausgeworfen wird.“ Die Schläge seien im Bett erfolgt. Im Bereich der Türe seien keine Blutspuren gefunden worden. Die Einlassung der Täterin sei widerlegt. Einen Tötungsvorsatz habe die Kammer bejaht. Wegen ihrer schwachen körperlichen Kräfte habe die Angeklagte bewusst auf den Schlafenden eingeschlagen. Die Tat sei nicht ausschließbar im Affekt begangen worden. Die Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf und Tränen in den Augen an.

Mühldorf a.Inn