Zwei Unfallfluchten
Von schleudernden Lkws und aufmerksamen Zeugen

06.12.2017 | Stand 31.07.2023, 15:57 Uhr
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Zwei Fälle von Fahrerflucht beschätigten in den letzten zwei Tagen die Polizei in Mühldorf: Bei Lohkirchen schleuderte ein Lkw gegen die Leiplanke und zwei Hinweisschilder. Er fuhr einfach weg. Fall Nummer Zwei: Ein älterer Mann fuhr bei Heldenstein mit seinem Suzuki an einen geparkten BMW. Nachdem er den Schaden kurz in Augenschein genommen hatte, wollte sich der Mann aus dem Staub machen. Dank einer Zeugin konnte der Fall schnell geklärt werden.

LOHKIRCHEN / HELDENSTEIN Fall Nummer 1: Lohkirchen - Unfallflucht mit hohem Sachschaden

In der Nacht von Montag auf Dienstag fuhr ein bislang unbekannter Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf der St 2091 von Lohkirchen in Richtung Brodfurth. In einer Linkskurve kam der Fahrer vermutlich aufgrund Schneeglätte und nicht angepasster Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und beschädigte dadurch die Leitplanke und zwei Hinweisschilder. Der Sachschaden liegt im vierstelligen Bereich. Für sachdienliche Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Mühldorf unter der Telefonnummer 08631/3673-0.

Fall Nummer 2: Heldenstein - Unfallflucht dank aufmerksamer Zeugin geklärt

Am Dienstagabend, 5. Dezember, wurde gegen 18 Uhr ein an der Münchner Straße in Heldenstein abgestellter BMW beschädigt. Der Schaden beträgt rund 1000 Euro. Der Verursacher, ein älterer Mann aus dem Gemeindebereich Heldenstein, hatte den Wagen beim Rückwärtsfahren mit seinem Suzuki touchiert. Er stieg aus seinem Wagen, sah sich den Schaden am BMW kurz an und fuhr dann einfach weiter.

Er wartete nicht angemessen lange, er verständigte niemanden und hinterließ auch keine Nachricht an dem BMW.

Eine Zeugin konnte den Unfall beobachten und teilt ihre Erkenntnisse dem Besitzer des BMW mit. Dieser wiederum verständigt die Polizei. Gegen den Verursacher wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei zum wiederholten Male daraufhin, dass Unfallflucht kein Kavaliersdelikt ist.

Mühldorf a.Inn