Ausgangs-Kontrollen
Raus aus dem Knast, rein in den Knast!

06.04.2020 | Stand 13.09.2023, 6:47 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Einfach unbelehrbar: Der 27-Jährige, der ins Gefängnis musste, weil er wiederholt beim Feiern erwischt wurde, sorgt schon wieder für Ärger. Er muss jetzt wieder hinter Gitter, genauso wie ein 22-Jähriger.

Landshut. Ein „alter Bekannter“ ging der Polizei am Sonntag, gegen 16 Uhr, ins Netz. Der 27-jährige Landshuter, der bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen das Infektionsschutzgesetz und somit gegen die Ausgangsbeschränkungen verstieß, wurde in der Flutmulde mit einer Flasche Wodka bei einem Saufgelage angetroffen. Er befand sich in Begleitung eines ebenfalls 27-jährigen Landshuters. Offensichtlich hatte er die Lektion vom 28. März nicht ernst genommen. Nach mehreren Verstößen hatte ihn an diesem Tag die Polizei in Gewahrsam genommen. Der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut steckte den jungen Mann daraufhin bis zum 3. April ins Gefängnis. Nur zwei Tage später, am Sonntag, traf ihn die Polizei wieder beim Feiern an. Der Mann verbringt nun seine Zeit über Ostern erneut in einer JVA. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht ordnete den Gewahrsam bis zum 13. April an.

Ein weiterer polizeibekannter Wiederholungstäter, ein 22-jähriger Landshuter, wurde von der Polizei am Sonntag, gegen 20.30 Uhr, bei seinem vierten Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz im Stadtgebiet angetroffen. Er befand sich ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen in der Daimlerstraße. Die Polizisten erklärten dem Mann den Gewahrsam und verbrachten ihn in eine Arrestzelle. Am Montag erfolgte die Vorführung beim zuständigen Ermittlungsrichter. Auch der 22-Jährige bleibt bis 13. April in Haft.

Die Landshuter Polizei hatte am vergangenen Wochenende massiv kontrolliert. Dabei wurden 71 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz im Zuständigkeitsbereich festgestellt und zur Anzeige gebracht. Kontrolliert worden waren unter anderem Sportplätze, Tankstellen, Grünanlagen wie Flutmulde. Es gab aber auch Beanstandungen bei Partys in Gärten bzw. Wohnungen.

Außerdem erwischte es am Freitag, gegen 21.30 Uhr, den Betreiber einer Shisha-Bar im Stadtgebiet. Dort hatten sich insgesamt neun Personen aufgehalten. Keiner hatte einen notwendigen oder triftigen Grund, sich dort aufzuhalten. „Der 36-jährige Geschäftsführer war äußerst unkooperativ, auch er wird sich wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz zu verantworten haben, so die Polizei.

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