Ausgangsbeschränkungen
Richter steckt unbelehrbaren 27-Jährigen in Haft

30.03.2020 | Stand 13.09.2023, 0:42 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Die Polizei greift durch in Sachen Ausgangsbeschränkungen. Ein 27-Jähriger, der sich am Samstag in Landshut nicht an die Bestimmungen halten wollte, sitzt jetzt in Haft – und da bleibt er vorerst auch.

Landshut. Wie die Polizei mitteilt, wäre der junge Mann unbelehrbar gewesen. Er hatte sich auf der Landshuter Mühleninsel mit einem Freund zum Trinken und Rauchen verabredet. Nachdem mehrmalige Aufforderungen der Polizei, das zu unterlassen, keine Wirkung zeigten, griffen die Beamten durch. „Da mit weiteren Verstößen des 27-jährigen zu rechnen war, wurde er in Gewahrsam genommen und dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt“, teilt die Polizei mit. Der ordnete den Gewahrsam bis zum vorläufigen Ende der Ausgangsbeschränkung am kommenden Freitag, 3. April, an. Jetzt sitzt der 27-Jährige in der Justizvollzugsanstalt Landshut.

Die Polizei hatte in Landshut verstärkt die Einhaltung der Ausgehbeschränkungen kontrolliert. Dabei wurden 77 Verstöße festgestellt und Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet. Der am 27. März veröffentlichte Bußgeldkatalog der Staatsregierung sieht für vorsätzliche Erstverstöße gegen die Ausgangsbeschränkung oder nicht Einhaltung des Mindestabstandes Bußgelder von 150 Euro vor. Bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen werden die Bußgelder jeweils verdoppelt!

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