Prozess in Landshut
Mordversuch live per Skype übertragen – Angeklagter schweigt

24.09.2019 | Stand 31.07.2023, 9:07 Uhr
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Prozessauftakt am Landgericht Landshut: Ein 30-jähriger Altdorfer steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Er soll die Tat, die sich auf den Philippinen ereignet hat, via Skype übertragen haben.

LANDSHUT Gestern startete der mit Spannung erwartete Prozess gegen einen 30-jährigen Mechatroniker aus Altdorf. Im Oktober 2014 soll er in Angeles City auf den Philippinen versucht haben, seine damalige philippinische Lebensgefährtin umzubringen. Aus Rache habe er die damals 50-Jährige geschlagen, gewürgt und ins Gesicht getreten – uns alles nur, weil er dachte, sie habe ihn bei der Polizei angeschwärzt. Die grausame Tat soll er auf Skype übertragen und einen Freund aufgefordert haben, zuzusehen.

Jetzt muss sich der Altdorfer vor der als Schwurgericht tagenden 1. Strafkammer des Landgerichts Landshut wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl verantworten. Doch der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft in der JVA Landshut befindet, schweigt zu den Vorwürfen.

Laut Anklageschrift waren er und seine damalige Freundin am 1. Oktober 2014 auf den Philippinen auf dem Weg zu einer Videothek, als es auf offener Straße zwischen ihm und einem Tricycle-Fahrer – dem der Angeschuldigte schon länger einen Geldbetrag von umgerechnet 25 Euro schuldete – zu einem Streit kam. Auf diese Auseinandersetzung wurde die örtliche Polizei aufmerksam, die letztendlich den betrunkenen Altdorfer und seine Lebensgefährtin nach Hause brachten. Weil der 30-Jährige glaubte, dass seine Lebensgefährtin die Polizei verständigt hatte, habe er sich von ihr verraten gefühlt und wollte sich an ihr rächen, so die Ankläger. Er habe daraufhin die Frau in der gemeinsamen Wohnung gefesselt, ihr mehrfach mit der Hand ins Gesicht und ihren Kopf gegen eine Mauer geschlagen und sie gezwungen, eine unbekannte Tablette zu schlucken.

Nachdem das Opfer reglos und aus den Ohren blutend am Boden lag, soll der 30-Jährige einen in Deutschland lebenden Bekannten per Skype kontaktiert haben. Der musste dann über Skype live mit ansehen, wie der Altdorfer mit seinem Fuß mehrfach ins Gesicht seiner weiterhin regungslos am Boden liegenden Lebensgefährtin trat und sie laut Anklage „würgte, indem er mit seinem Fuß auf ihren Hals stieg“, wobei er sich mit einer Hand an der Wand abgestützt haben soll, um den Druck noch zu erhöhen. Mehrfach habe der heute 30-Jährige seinem Bekannten in Deutschland während der ca. 14 Minuten dauernden Übertragung erzählt, dass er seine Lebensgefährtin jetzt „ganz“ umbringen werde, damit sie ihn nicht „hinhängen“ könne.

Erst als sich die Frau leblos stellte und er dachte, dass sie tot sei, soll er endlich aufgehört haben. Die Lebensgefährtin überlebte die Misshandlungen mit blutenden Verletzungen in den Ohren, Schmerzen, Schwellungen im Gesicht, Blutergüsse am Oberkörper sowie eine Platzwunde am Auge. Bevor er aus der Wohnung flüchtete, soll er noch Bargeld und Wertgegenstände der Frau und ihres Sohnes in einem Gesamtwert von ca. 3.000 Euro geklaut haben.

Die deutschen Behörden wurden auf diesen Vorfall aufmerksam, weil sich der Bekannte aus dem Skype-Chat noch am selben Abend an das Polizeipräsidium München wandte. Dem Bekannten gegenüber soll der heute 30-Jährige als Motiv angegeben haben, dass seine Lebensgefährtin ihn öffentlich gedemütigt habe.

Als der Altdorfer 2015 nach Deutschland zurückkehrte, wurde er zu den Vorgängen vernommen, machte aber keine Angaben. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte daraufhin Anfang 2016 ein Rechtshilfeersuchen an die philippinischen Behörden. Im März 2018 wurde diese Rechtshilfe vom philippinischen Justizministerium genehmigt. Die Frau konnte ausfindig gemacht werden und ein Verbindungsbeamter des Bundeskriminalamts durfte an der Vernehmung des Opfers teilnehmen. Dabei bestätigte die Lebensgefährtin die brutale Attacke.

Bereits in seiner Jugend hat sich der Altdorfer schon einiges zu Schulden kommen lassen und wurde unter anderem wegen Betrugs in 15 Fällen, Sachbeschädigung und gemeinschaftlichen Wohnungseinbuchs zu Jugendstrafen verurteilt. Im März 2012 verließ er Deutschland nur einen Tag nach einer weiteren Straftat und reiste zu seinem auf den Philippinen lebenden Vater.

Der Fortsetzungstermin ist der 26. September mit der Zeugenaussage des Beamten, der die Vernehmung der Frau auf den Philippinen durchgeführt hat. Als Zeugen geladen sind auch die damaligen Übersetzer, da die Verteidigung des Angeklagten den Inhalt des polizeilichen Vernehmungsprotokolls kritisiert hat, wie der Vorsitzende Richter Markus Kring erklärte.

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