Schwerpunktkontrollen
Mit Laser gegen Raser an den Bushaltestellen

06.09.2019 | Stand 31.07.2023, 6:14 Uhr
−Foto: n/a

Die Polizei Vilsbiburg wird in den nächsten Wochen im Rahmen von Aktionstagen zum Schulbeginn verstärkt Schwerpunktkontrollen durchführen. Hierbei wird auch die Laserpistole an Schulbushaltestellen zur Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit eingesetzt. Ein Hauptaugenmerk wird aber die Kontrolle der Gurtanlegepflicht und Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen sein.

VILSBIBURG Wie der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Hermann Vogelgsang, mitteilt, werden die Kontrollen mit Lasermessgeräten in Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2019/2020 vor allem an Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwegen durchgeführt. Er wies darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise viel zu schnell unterwegs sind.

„Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlagen stehen, ist auf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass mit maximal 10 km/h dort gefahren werden darf!“, so Vogelgsang. Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es bereits 80 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn ein Autofahrer dort mit 34 km/h ertappt wird. 440 Euro, zwei Punkte, und 2 Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 74 km/h und mehr an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage – auch auf der Gegenfahrbahn! – vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 480 Euro, jedoch sind dann drei Monate Fahrverbot zu erwarten.

Wie wichtig dem Gesetzgeber das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist zeigt auch die Tatsache, dass dies der einzige Fall ist, in dem die Aussage eines Polizeibeamten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde, vor Gericht nicht anfechtbar ist. „Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend“, so Vogelgsang. In diesem Fall werden mindestens 15 Euro an die Staatskasse fällig. Er appellierte vor allem in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen – aber auch den eigenen Geldbeutel – an die Vernunft und Selbstdisziplin der Autofahrer.

Darüber hinaus wird die Polizei aber im Rahmen ihrer Aktionstage noch mehr als sonst ihr Augenmerk auf die Gurt- und Kindersicherungspflicht, das Verbot des Telefonierens am Steuer und vor allem aber auch auf die Haltepflicht an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) legen. Hier hätte die Polizei wiederholt ein zunehmend verkehrswidriges Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer festgestellt. Vogelgsang: „Fußgänger, die einen markierten Überweg erkennbar benutzen wollen, haben ohne Wenn und Aber unbedingten Vorrang. Der Auto- oder Motorradfahrer hat anzuhalten und zu warten.“ Auch Verstöße gegen diese Bestimmung würden ausnahmslos in Form der Anzeigenerstattung verfolgt.

Ziel der Polizei sei nicht das Abkassieren der Autofahrer, sondern der Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zur und von der Schule. Die kontrollierenden Beamten wüssten sehr wohl, dass die meisten Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften in den allermeisten Fällen aus Unachtsam- bzw. momentaner Gedankenlosigkeit begangen werden. Aber gerade deswegen sei es notwendig, die Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren, eben auch durch Überwachungsmaßnahmen. „Es ist nun einmal Aufgabe der Polizei, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln zu sorgen. Ich glaube aber auch, dass es im Sinne aller ist, wenn möglichst keine Schülerin oder Schüler in irgendeiner Art und Weise zu Schaden kommt“, sagte Vogelgsang und wiederholte seinen eindringlichen Appell an die Vernunft der Autofahrer.

Landshut