Polizisten beleidigt und bespuckt
„Vor Gericht sind sie dann alle heilig“

04.09.2019 | Stand 31.07.2023, 9:33 Uhr
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Derzeit vergeht am Landshuter Gericht kaum eine Woche ohne Verhandlungen aufgrund Widerstand oder sogar tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. So auch vergangene Woche: Der 25-jährige Türke Adem P. (Name geändert) aus Landshut wurde vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, weil er auf der Beach-Party in Vilsbiburg Ende Januar völlig ausflippte und mehrere Polizeibeamte beleidigt, bespuckt und geschubst hatte.

LANDSHUT „Ja, es stimmt. Ich schäme mich sehr und möchte mich bei allen Polizisten entschuldigen“, erklärte Adem P. kleinlaut zu Prozessbeginn. Als Grund für seinen Ausraster nannte er Probleme mit seiner damaligen Freundin und zu viel Alkohol. So tankte er an diesem Abend eigenen Angaben zufolge bereits zuhause fünf Bier, auf der Beach-Party ging es dann weiter mit etwa 10 Cocktails und viel Schnaps. Ein toxikologisches Gutachten ergab einen Wert von 1,3 Promille. Nachdem er auf der Party mehrmals auffällig wurde, weil er andere Partygäste angepöbelt hatte, erteilte ihm ein Security-Mitarbeiter Hausverbot und forderte ihn auf, das Gelände zu verlassen, wie der 53-Jährige im Zeugenstand erzählte. Nachdem ihm Adem P. mit den Worten „Ich hau Dir in die Fresse“, drohte, holte der Security-Mann zwei Polizisten zur Unterstützung.

„Wir wurden gegen zwei Uhr nachts informiert, dass ein Gast nicht gehen wollte“, so der Polizeioberkommissar. Adem P. gab ihnen gegenüber erst noch ganz ruhig an, auf seine Jacke zu warten. „Aber dann ist seine Stimmung schlagartig aggressiv geworden, er hat uns auf türkisch beschimpft, geschubst und hat mich als „Nichts“, „Ossi“ und „Polacke“ beschimpft, berichtete der Beamte. Am prägnantesten sei für ihn gewesen, als ihm der Angeklagte ins Gesicht spuckte.

Als sich der 25-jährige Adem bei ihm während des Prozesses für sein damaliges Verhalten entschuldigte, nahm der Polizeioberkommissar dies zwar zur Kenntnis, aber nicht an, wie er betonte: „Das hätten Sie schon acht Monate früher machen können. Jetzt, wo sie vor Gericht stehen, da sind sie dann auf einmal alle heilig.“

Auch sein 54-jähriger Kollege berichtete Ähnliches: „Erst erzählte der Angeklagte, er wäre Oberleutnant bei der Bundeswehr. Dann ist er auf einmal durchgedreht und hat rumgeschrien.“ Besonders auffällig waren seiner Meinung nach Adems Stimmungsschwankungen, so als wären Drogen im Spiel. Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob er sich damals „was geworfen oder was gezogen“, hätte, wollte der Angeklagte keine Auskunft geben.

Auf der Polizeiinspektion Vilsbiburg ging es dann weiter mit den Beleidigungen wie „Motherf...“, „Ihr seid alle behindert“ und „Sklaven“. Ziel der verbalen Attacken wurde auch der dortige Dienstgruppenleiter. Zu viert musste Adem P. ins Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht werden, da man nicht wusste, wie er beim Arzt reagieren würde. Weil sich der 25-Jährige partout die Schuhe nicht wieder anziehen wollte, wurde er eben in Socken gefahren, wie der Beamte erzählte. Nach einer Nacht in der Ausnüchterungszelle wurde er entlassen. Die betroffenen Beamten stellten Strafanträge.

„Ich habe mit vielem gerechnet, aber sicher nicht mit einem Geständnis“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer. Dies wertete er ebenso wie die Entschuldigung zugunsten des Angeklagten. Dennoch sprach er von einer „Massivität“ der Taten und der 25-Jährige habe sich „aufgeführt wie Graf Koks“. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.

Richter Michael Pichlmeier verurteilte den 25-Jährigen unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung. Er bezeichnete die Geldstrafe in diesem Falle als „angemessene Sanktion“. Den tätlichen Angriff siedelte er eher „am untersten Bereich“ an, da nicht mehr passiert sei, wie er das Urteil begründete. Die Geldstrafe sei jedoch erforderlich, um dem Angeklagten zu zeigen, dass „es so nicht geht“. Beim Gesamtbetrag musste Adem zwar ganz schwer schlucken, aber er akzeptierte das Urteil, womit es rechtskräftig ist.

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