Unterbringung in Psychiatrie
„Erhebliche Straftaten und keine Bagatellen“

24.08.2019 | Stand 04.08.2023, 11:42 Uhr
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Für die sechste Kammer des Landgerichts Landshut war die Urteilsfindung „relativ eindeutig“, auch wenn man sich die Entscheidung über die Einweisung der 35-jährigen Rita R. (Name geändert) in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht einfach gemacht habe. „Wir wissen, dass die Unterbringung eine einschneidende Maßnahme ist“, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter. Doch in dem Fall der randalierenden Landshuterin habe man keine andere Möglichkeit gesehen, da sie ihre „Opfer willkürlich“ aussuche und somit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

LANDSHUT Die an paranoider Schizophrenie leidende und alkoholkranke 35-Jährige war – wie bereits berichtet – wegen diverser Delikte angeklagt: gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Pöbelnd und randalierend machte sie zwischen Februar und April vergangenen Jahres die Landshuter Neustadt unsicher. Nachbarn seien ihr aus dem Weg gegangen, wie sie berichteten und auch bei der Polizei sei sie schon bekannt gewesen. Immer wieder wurde sie stark alkoholisiert oder verwirrt von den Beamten aufgegriffen, worauf sie die Polizisten, beim Versuch sie in Gewahrsam zu nehmen, mit Worten wie „Bastarde“ und „Nutte“ beleidigte, bespuckte und sogar verletzte.

Besonders zwei Fälle erfüllten laut Richter Reiter unzweifelhaft die Voraussetzungen für die Unterbringung der schwangeren Angeklagten und Mutter einer achtjährigen Tochter: Zum einen, als sie am frühen Morgen ihre Nachbarin herausklingelte und dieser unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht verpasste und zum anderen, der Vorfall in der Bankfiliale in der Neustadt. Hier beschuldigte Rita R. zwei Frauen, die gerade Geld abheben wollten, ihr Geld gestohlen zu haben. Es kam zu einem Gerangel, bei dem Rita R. eine der Frauen mit einem Taschenriemen derart gewürgt hatte, bis deren Gesicht rot anlief. „Das waren einfach willkürliche, völlig irrationale Taten. Und von der Erheblichkeit her brauchen wir gar nicht lange reden, wenn man morgens um 6 Uhr nichts ahnend mit Faustschlag an der Tür begrüßt wird“, wie der Vorsitzende Richter das Urteil begründete. Es habe sich hier um „erhebliche Straftaten und keine Bagatellen“ gehandelt.

Ein anderes Mal warf sie von ihrem Balkon aus eine volle Bierflasche in den benachbarten Biergarten, weil sie sich angeblich vom Lärm gestört fühlte. Nur drei Tage später beschädigte sie drei Autos in der Neustadt mit ihrem Glasflaschen-Wurf. Zeugenaussagen untermauerten die Vorwürfe der Anklageschrift und somit stand der Sachverhalt fest. Rita R. selbst könne sich nur „schemenhaft“ an die Vorfälle erinnern. So habe sie bei der Begehung der Taten teils über zwei Promille im Blut gehabt. Ihr Verteidiger Paul Krieger erklärte bereits am ersten Verhandlungstag, seine Mandantin „zieht es nicht in Zweifel, dass diese Sachen passiert sind“.

Der Hauptpunkt in diesem Verfahren war jedoch die Frage nach der Schuldfähigkeit der Angeklagten. Hier folgte die Kammer dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Verena Klein, die von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen war. Die Gutachterin und weitere Kollegen diagnostizierten der 35-Jährigen eine schizophrene Störung, die jedoch mit Medikamenten gut behandelbar sei.

Doch aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, dem langjährigen Drogen-Problem und der massiven Alkoholabgängigkeit stellte die Kammer der Angeklagten eine negative Prognose. „Und was die Frage der Unterbringung auf Bewährung angeht – hier und heute geht’s nicht“, so der Vorsitzende Richter gegenüber der schwangeren Rita R.

Aber es sei ihr zu wünschen, dass alles einen guten Verlauf nehme, wie Richter Reiter betonte. Es müsse zwar noch einiges an Behandlung passieren, doch jetzt wisse sie, woran sie ist und können darauf hinarbeiten, gemeinsam mit ihrem Kind in einer Einrichtung untergebracht zu werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landshut