Haftstrafe für Nigerianer nach Eskalation im Landratsamt
„Hoffentlich schießt er nicht!“

07.03.2019 | Stand 21.07.2023, 15:45 Uhr
−Foto: Foto: Reilhofer

Wegen versuchten Totschlags musste sich am Donnerstag ein 30-jähriger Flüchtling aus Nigeria vor dem Landgericht Landshut verantworten. Der Mann hatte im Juni letzten Jahres im Landratsamt Landshut mehrmals versucht, die Dienstwaffe eines Polizeibeamten abzufeuern. Die Situation war eskaliert, als dem Mann eröffnet worden war, dass er sofort abgeschoben werden soll. Die erste Strafkammer verurteilte den Mann zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft.

LANDSHUT „Ich habe niemals die Waffe auf die Polizei gerichtet. Ich hatte keinen Grund, einen Polizisten zu erschießen“, behauptete der Angeklagte, der zuvor gefesselt und bewacht von zwei Beamten in den Gerichtssaal geführt worden war.

2015 war der Nigerianer, der sich wegen eines „Fluchs“ in seiner Heimat bedroht gefühlt hatte, mit dem Flugzeug nach Deutschland eingereist. Hier hatte er seither als Landschaftsgärtner gearbeitet. Sein Asylantrag ist allerdings abgelehnt worden. Bereits eine Woche vor den Ereignissen im Landratsamt hatte es deshalb einen Abschiebeversuch mit zwei der Polizisten, die auch am Tattag beteiligt waren, gegeben. Damals wäre laut den Beamten alles ruhig abgelaufen und sie hätten „einen guten Draht“ zu dem Nigerianer gehabt.

Dass die Abschiebung nicht schon beim ersten Mal geklappt hatte, lag an einem bürokratischen Fehler. Der Nigerianer war von der Bundespolizei für den betreffenden Flug nicht gelistet worden. Bei dem zweiten Versuch am 12. Juni kam es dann zu den erschreckenden Szenen im Landratsamt Landshut.

Aus Verzweiflung habe er sich in dem Büro vor einem Beamten, drei Polizisten waren an diesem Tag im Landratsamt im Einsatz, hingekniet und ihn angefleht, ihm zu helfen, sagte der 30-Jährige aus. Als er die Beine des Beamten umfasst habe, sei dessen Waffe zu Boden gefallen. Die habe er sich geschnappt und gegen seinen Bauch gerichtet. „Ich wollte sterben“, so der 30-Jährige.

Die geladenen Zeugen, die damals anwesenden Sachgebietsleiterin des Landratsamtes und die drei beteiligten Polizisten, erzählten allerdings übereinstimmend etwas ganz anderes. „Ich habe mir nur gedacht, hoffentlich schießt er nicht“, schilderte der Polizist, dem der Nigerianer die Waffe im Gerangel abgenommen hatte, die Schreckmomente.

Anders, als es der Angeklagte ausgesagt hatte, habe es keinerlei flehende Gesten gegeben. Im Gegenteil: Der Nigerianer sei sofort aggressiv auf ihn zugegangen. „Er muss gezielt an die Waffe hingefasst und sie mir aus dem Holster gezogen haben“, war sich der Polizist sicher. Er selbst habe die Waffe definitiv nicht gezogen.

Ähnliches sagte auch die Sachgebietsleiterin, die mit einer weiteren Beamtin in dem Büro anwesend war, aus. Demnach sei der 30-Jährige ausgeflippt, als ihm die Abschiebung eröffnet worden war. So soll der Nigerianer sein Handy an die Wand geworfen haben und sofort auf den Polizisten zugesprungen sein. „Die Situation hat sich dermaßen gedreht. Er war ein ganz anderer Mensch für mich“, erklärte sie. Nach dem Gerangel habe sie nur gehört, wie einer rief: „Der hat die Dienstwaffe!“, dann habe sie ihre Kollegin rausgeschoben und hat das Zimmer voller Angst verlassen.

Diesen Tathergang bestätigten auch die beiden anderen Polizisten. Einer war mit seinem Kollegen im Raum, als die Situation eskalierte. Ein anderer hatte vor dem Büro gewartet und ist dazugekommen, als er plötzlich Geschrei hörte. „Der hat unvollstellbare Kräfte entwickelt“, erzählte der Kollege, der von Anfang an mit im Raum war, von dem Gerangel. Mit einem Kugelschreiber habe der Nigerianer dann auf seine eigene Hand eingestochen und versucht, sich damit zu verletzen.

Der Beamte, der ins Zimmer gestürmt kam, schilderte, wie er die Waffe in der Hand des Angeklagten bemerkt hatte. Er habe den 30-Jährigen im „Kopfgriff“ gehabt als er hörte, wie der Schlitten der Waffe gezogen wurde. Er habe noch versucht, ihm gut zuzureden. Dann war nur noch Geschrei und er habe bemerkt, wie der Angeklagte von drei runtergezählt habe. Dabei hätten der 30-Jährige und er selbst, der noch versucht habe, die Waffe nach unten wegzudrücken, gekniet. Der Lauf der Waffe soll dabei nach dessen Aussage in Richtung seines neben ihm stehenden Kollegen gerichtet gewesen sein. Dreimal habe der Nigerianer abgedrückt. Doch der 30-Jährige wusste nicht, wie man die Pistole entsichert und der Beamte habe ihm die Waffe letztendlich entreißen können. Der 30-Jährige konnte daraufhin überwältigt werden.

Staatsanwalt Thomas Rauscher forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen versuchten Totschlags, da für ihn am „Knackpunkt“, dem Durchziehen der Waffe, keine Zweifel bestanden. Laut Verteidiger Philipp Pruy jedoch stand die Anklage auf „wackeligen Beinen“ und er plädierte daher auf drei Monate wegen Körperverletzung.

Doch die Kammer sah die Schuld des Mannes als erwiesen an und verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperletzung.

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