Gericht rückt offenbar von milder Strafe ab
Doch Knast für den Sex-Arzt?

12.12.2018 | Stand 03.08.2023, 22:06 Uhr
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Eigentlich war dem Arzt, der Medikamente gegen Sex verschrieben hatte, eine Bewährungsstrafe für sein Geständnis in Aussicht gestellt worden. Davon rückt das Gericht jetzt ab.

LANDSHUT Eigentlich hatten am zweiten Prozesstag fast alle Beteiligten mit einem Urteil gegen einen Angeklagten Arzt aus dem Rottal gerechnet, der Medikamente gegen Sex verschrieben haben soll. Weit gefehlt. Ein kürzlich eingetroffenes Gutachten bezüglich der Medikamentenabgabe des Arztes von der Rechtsmedizin München habe die „Sachlage verändert“, wie die Vorsitzende Richterin Inken Bouabe mitteilte. Jetzt geht es zusätzlich um Verstöße im Betäubungsmittelgesetz, für die sich der 59-jährige Arzt zusätzlich verantworten muss. Die Strafkammer rückt daher womöglich von der in Aussicht gestellten Bewährungsstrafe ab.

Vermummt mit Kapuze und vorgehaltener Aktenmappe erschien der Angeklagte am Dienstagnachmittag vor der dritten Strafkammer des Landgerichts. Die Vorwürfe gegen ihn sind schockierend: Er soll medikamentenabhängige Patientinnen mit Rezepten versorgt und im Gegenzug dafür Geschlechtsverkehr von ihnen gefordert haben. Die von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretene Anklage wirft dem Mediziner unter anderem zehn Fälle von sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie vorsätzliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch, vor. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab (das Wochenblatt berichtete).

Für Verwunderung sorgte am ersten Prozesstag die eher milde Strafaussicht für den Arzt: Die Vorsitzende Richterin Bouabe erklärte, dass für den Angeklagten eine zwei- bis dreijährige Strafe auf Bewährung denkbar sei. Doch aufgrund der neuen Ergebnisse des umfangreichen Gutachtens ergibt sich jetzt ein „zusätzliches Problem aus dem Betäubungsmittel-Recht“. Dabei geht es um alle vom Angeklagten verordneten Medikamente.

Nach einem Rechtsgespräch erklärte der Verteidiger im Namen seines Mandanten, dass dieser einen „Schlussstrich unter die Sache ziehen möchte“ und er bei seinem Geständnis bleibe. Doch sowohl Staatsanwalt Siegl also auch die Kammer teilte mit, „dass nach derzeitigem Stand die zu erwartende Strafe nicht mehr im Bewährungsrahmen liegt, sondern im Bereich zwischen drei und vier Jahren Freiheitsstrafe“.

Anschließend wurden noch die Täter-Opfer-Ausgleiche für die drei mutmaßlichen Opfer fixiert. Für die Patientin aus Ergolding erklärte sich der Angeklagte bereit, 4.000 Euro Schadensatz zu zahlen. Für die beiden anderen Geschädigten forderten die Nebenklägervertreter zusätzliches Geld zu den jeweils bereits bezahlten 4.000 Euro. Grund sei die „Vermögenslage“ des Arztes, da er Eigentümer einer Münchener „Immobilie mit Millionen-Wert“ ist. Auch dem stimmte der Arzt zu.

Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt.

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