Ex-Steuerberaterin erneut vor Gericht
„Ich kämpfe für die Wahrheit!“

25.07.2018 | Stand 31.07.2023, 10:05 Uhr
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Es wäre ein großzügiger Deal gewesen: Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Landshut unterbreitete der ehemaligen Steuerberaterin (56), die jetzt erneut wegen Betrug vor Gericht steht, das Angebot, die Höhe der mutmaßlich veruntreuten Gelder zu minimieren und sich auf eine Gesamtstrafe zu einigen, sofern sie sich geständig zeige. Abzüglich ihrer bereits verbüßten Haftstrafe, hätte sie dann noch bis Weihnachten 2018 ihre Reststrafe absitzen müssen. Doch darauf ließ sich die Landshuterin nicht ein. Jetzt gibt es ab Oktober einen Mammutprozess.

LANDSHUT Seit Jahren beschäftigt die Angeklagte und Mutter von fünf Kindern die Justiz. 2015 wurde sie bereits wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und sitzt seitdem im Gefängnis.

Jetzt legte die Staatsanwaltschaft nach und wirft der 56-jährigen Angeklagten unter anderem Betrug in 51 Fällen vor: 2014 und 2015 habe sie mit verschiedenen Anlegern Darlehensverträge abgeschlossen mit dem Versprechen, mit den ausgereichten Darlehen Zivilprozesse zu finanzieren. Die Anleger waren allesamt Geschädigte eines Unternehmens, über das ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Als Mitglied des Gläubigerausschusses sei die Angeklagte an die Anleger und späteren geschädigten herangetreten.

Soweit die 56-Jährige tatsächlich die eingenommenen Gelder zur Begleichung von Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von knapp 135.000 Euro einsetzte, blieben die von ihr beauftragten Zivilprozesse erfolglos. Insgesamt 47 Darlehenseinzahlungen sollen von den Anlegern an die Ex-Steuerberaterin getätigt worden sein, womit ein Gesamtschaden über 430.526 Euro entstanden sei. Doch die Angeklagte verwendete laut Staatsanwaltschaft die Gelder für Privatausgaben, wie beispielsweise den Kauf von Pferden.

Weiter wird ihr vorgeworfen, 2012 Heizöl für 7.285 Euro bestellt doch nie bezahlt zu haben. Zwei Jahre später soll sie Artikel für den Pferde- und Reitbedarf im Wert von 8.234 Euro im Namen einer anderen Firma bestellt und nicht bezahlt haben. Hinzu kommen 10.000 Euro an Verteidigerkosten, die sie aus fremder Kasse beglichen haben soll, sowie 2014 die geborgten 20.000 Euro von einem Landshuter Ehepaar, weil sie dringend Geld für ihre Kinder benötige. Auch sie haben vom Geld bis heute nichts gesehen.

Um den „komplexen Anklagesachverhalt“, wie der Vorsitzende Richter Ralph Reiter es ausdrückte, zeitlich zu beschränken, machte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten folgendes Angebot: Beschränkung der Anklage auf veruntreute Geldabhebungen im Wert von 273.000 Euro, wenn die 56-Jährige ein Geständnis ablegt. „Das bedeutet eine Einzelstrafe von circa zwei Jahren. Plus die dreieinhalb Jahre verbüßte Gefängnisstrafe kommt man auf etwa fünf Jahre Gesamtstrafe“, wie Reiter vorrechnete.

Summa Summarum ergebe dies, mit diversen Berücksichtigungen und Abzügen, eine restliche Haftstrafe von knapp fünf Monaten. „Dann wären sie Weihnachten vielleicht schon in Freiheit. Wenn wir alles im Detail durchgehen müssen, wird es wohl eher Weihnachten 2019 werden“, erklärte Reiter.

Auf den Deal wollte sie sich bei der heutigen Verhandlung nicht einlassen.„Es ist keine Untreue und kein Betrug“, sagte die Angeklagte und möchte nun die Wahrheit ans Licht bringen. Jetzt muss heraus gefunden werden, welche Gelder, für welche Zwecke, ausgegeben worden sind. „Irgendwo müssen die knapp 300.000 Euro ja hingekommen sein“, so Reiter.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt.

Landshut