Prozess am Landgericht in Landshut
Erst Küsse, dann die brutale Vergewaltigung hinterm Festzelt

11.01.2018 | Stand 24.07.2023, 17:28 Uhr
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Prozess am Landgericht Landshut – schwere Vorwürfe gegen 20-Jährigen.

LANDSHUT/EGGENFELDEN Was bei einem Besuch auf der Gerner Dult als zärtliches Techtelmechtel begann, soll in eine brutale Vergewaltigung ausgeartet sein: Deshalb hat sich jetzt ein 20-jähriger ehemaliger Azubi der Krankenpflegeschule Eggenfelden vor der Jugendkammer des Landshuter Landgerichts zu verantworten. Beim Prozessauftakt blieben die Zuhörer, die sich zahlreich eingefunden hatten, sowohl bei der Einlassung des Angeklagten sowie bei der Vernehmung des inzwischen 18-jährigen mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen.

Laut der von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretenen Anklage sollen sich der aus Winhöring stammende Azubi und seine Mitschülerin am 24. April letzten Jahres beim Rauchen vor dem Festzelt kurz vor 24 Uhr näher gekommen sein und sich geküsst haben. Um „ungestörter“ zu sein, sollen sie sich dann einige Meter vom Zelt entfernt haben.

Danach, so die Anklage, soll der Azubi sofort übergriffig geworden sein: Er soll die damals noch 17-Jährige nicht nur unter dem Dirndlrock, sondern auch unter dem Slip begrapscht haben und sie dann brutalst vergewaltigt haben.

Dabei soll er ihr dann auch noch Mund und Nase zugehalten haben, sodass der Mitschülerin – wie es in der Anklage heißt – schwarz vor Augen wurde. Die Anklage gegen den 20-Jährigen, der bereits am folgenden Tag festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, lautet auf Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Zum Prozessauftakt kündigten die Verteidiger Alexander Eckstein und Sebastian Kahlert an, dass sich ihr Mandant zu den Vorwürfen äußern werde. Allerdings beantragten sie für die Dauer seiner Aussage den Ausschluss der Öffentlichkeit, da vermutlich auch Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des 20-Jährigen – wie etwa seine sexuelle Orientierung und seine sexuellen Präferenzen – zur Sprache kämen.

Rechtsanwältin Angelika Kubitschek, die die als Nebenklägerin auftretende Krankenpflege-Schülerin vertritt, beantragte ebenfalls den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung ihrer Mandantin zum Schutz ihrer Intimsphäre. Die Jugendkammer entsprach nach kurzer Beratung beiden Anträgen. Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt.

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