Eine Gefahr für die Öffentlichkeit
34-Jähriger wollte in gigantischem Feuerball sterben

15.12.2017 | Stand 03.08.2023, 20:52 Uhr
−Foto: Foto: Schmid

Die Anklageschrift las sich wie das Drehbuch eines Actionfilms: Ein 34-jähriger Hartz IV-Empfänger aus Altdorf pöbelte an einer Tankstelle in Altdorf erst gegen drei Kunden, dann verteilte er Kopfnüsse. Weil ihm die Polizei ein Hausverbot aussprach, schmiedete er einen unglaublichen Racheplan: Er wollte die Tankstelle explodieren lassen und sich selbst töten.

LANDSHUT Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht kam nach einem Prozesstag zu dem Ergebnis, dass der 34-Jährige zur Tatzeit wegen einer schizophrenen Psychose schuldunfähig war und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretene Anklage war noch von versuchtem Totschlag in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen ausgegangen.

Demnach hatte der 34-Jährige am 23. April dieses Jahres gegen 20.30 Uhr in einer Altdorfer Tankstelle drei Männer beschimpft und beleidigt, versetzte dann einem Mechaniker (23) zwei Kopfstöße und einem Straßenwärter (22), der schlichtend eingreifen wollte, einen Kopfstoß. Das erste Opfer erlitt eine Nasenbeinfraktur, der Schlichter kam mit einer blutenden Oberlippe davon.

Dem 34-Jährigen wurde nach dem Vorfall ein Hausverbot erteilt. Er tauchte aber kurz nach 22.30 Uhr wieder an der Tankstelle auf. Zuvor, so die Anklage, hatte er den Entschluss gefasst, aus Rache für das zuvor erteilte Hausverbot die Tankstelle zu zerstören und sich selbst zu töten. Er begab sich daher zu einer der Zapfsäulen und begann damit, aus einem Zapfhahn Benzin auf den Boden neben der Zapfsäule auslaufen zu lassen, sodass sich eine Pfütze mit insgesamt rund 3,5 Liter Benzin bildete.

Dann zückte er ein Feuerzeug, um das Benzin zu entzünden. Dabei, so die Anklage, hatte er die Vorstellung, dass das Feuer auf die an der Tankstelle geparkten Pkw und schließlich auch auf das Tankstellengebäude übergreifen und es zerstören würde. Tatsächlich allerdings sei – was dem 34-Jährigen nicht bewusst gewesen sei – ein Brandübergriff auf die Zapfsäule oder abgestellte Pkw sowie auf das Gebäude nicht zu erwarten gewesen, weil das auf großer Fläche verteilte Benzin sehr schnell folgenlos verbrannt wäre.

Ein 21-jähriger Arbeitsuchender hatte damals das Geschehen beobachtet, versuchte zunächst, den 34-Jährigen durch Zureden von seinem Vorhaben abzubringen. Als der weiterhin versuchte, die Benzinlache anzuzünden, schubste er ihn weg. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung und mithilfe eines weiteren Tankstellenkunden konnte der Altdorfer schließlich „gebändigt“ und bis zum Eintreffen der inzwischen alarmierten Polizeistreife am Boden fixiert werden.

Zum Prozessauftakt räumte Verteidiger Thomas Fauth in einer Erklärung für seinen Mandanten die Tatvorwürfe ein: Er habe die Tankstelle zerstören wollen. Über die Folgen, etwa dass Menschen verletzt oder gar getötet werden könnten, habe er nicht nachgedacht.

Geradezu erschütternd der ausführlich erörterte Werdegang des 34-Jährigen, den er selbst als „Mist meines Lebens“ bezeichnete: Nach der Scheidung der Eltern rutschte er in einen Sumpf aus Alkohol, Drogen und Kriminalität ab, saß immer wieder ein und litt an schweren psychischen Erkrankungen.

Bei seinen polizeilichen Vernehmungen hatte er noch Angaben zur Tat gemacht: Er sei damals obdachlos gewesen, habe unter einer Autobahnbrücke geschlafen und sich an besagtem Tag mit drei Liter Starkbier volllaufen lassen. Vor der ersten Schlägerei sei er von den Männern u.a. als „Trottel“ beschimpft worden, habe sich dafür mit einem Kopfstoß und Faustschlägen revanchiert. Eine alarmierte Polizeistreife habe ihm dann den Platzverweis und ein Hausverbot erteilt.

Weil er „sauer“ gewesen und ihm der „Kragen geplatzt“ wärei, sei er später trotzdem zurück zur Tankstelle. „Ich wollte sie zerstören.“ Dass er über die Folgen vor allem für die Menschen, die sich dort aufhielten, nicht nachgedacht habe, wollte ihm Vorsitzender Richter Markus Kring nicht abnehmen: „Sie haben doch ihre Schäferhündin, die sie über alles lieben, weggeschickt, damit ihr nichts passiert.“

Letztlich verkündete die Schwurgerichtskammer, was die ursprünglichen Tatvorwürfe anging und wie auch von Verteidiger Fauth beantragt, einen Freispruch wegen der schweren psychischen Erkrankung des Mannes. Die Anordnung der Unterbringung sei alternativlos gewesen, der Angeklagte stelle in unbehandeltem Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Landshut