Fachliche Hilfe in Krisen
Einsätze mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen – Krisendienst unterstützt die Polizei

05.07.2019 | Stand 29.07.2023, 8:39 Uhr
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Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) regelt die Voraussetzungen und die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch kranker Menschen. Auch die Polizei ist in Einsatzsituationen immer wieder mit Menschen konfrontiert, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden. Das BayPsychKHG gibt vor, dass bei einer Gefährdung, vor Anordnung einer Einweisung, ein Krisendienst hinzugezogen werden soll.

INGOLSTADT Gemeinsam mit dem Krisendienst Psychiatrie für Oberbayern erarbeiteten die Polizeipräsidien München, Oberbayern Nord und Süd eine Vereinbarung, die die Hinzuziehung des Krisendienstes regelt. Ziel ist es, zu deeskalieren sowie rasch fachgerechte psychiatrische Hilfe zu vermitteln, dadurch Unterbringungen zu vermeiden und so eine zentrale Vorgabe des BayPsychKHG umzusetzen.

Am Donnerstag, 4. Juli, unterzeichnete Polizeivizepräsident Roland Kerscher (Polizeipräsidium Oberbayern Nord) die Vereinbarung mit dem Krisendienst Psychiatrie für Oberbayern. Außerdem unterzeichneten Leitende Polizeidirektorin Eva Schichl (Polizeipräsidium Oberbayern Süd), Polizeivizepräsident Norbert Radmacher für das Polizeipräsidium München sowie Josef Mederer (Präsident des Bezirktags Oberbayern), Martin Spuckti (Vorstandsvorsitzender der Kliniken des Bezirks Oberbayern) und Karin Majewski (Paritätischer Wohlfahrtsverband, Bezirksverband Oberbayern). Durch die Kooperationsvereinbarung wird dem gemeinsamen Bestreben Ausdruck verliehen, Bürgerinnen und Bürger in psychischen Krisen, fachliche Hilfestellung zukommen zu lassen.

Der in München bereits seit Jahren etablierte Krisendienst Psychiatrie wurde seit 2016 auf ganz Oberbayern ausgeweitet und steht nun auch für die Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Landsberg am Lech, Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg, Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm zur Verfügung.

Es handelt sich bei dem Krisendienst Psychiatrie um eine Netzwerkorganisation, bei der lokale Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Caritas, AWO, Diakonie) und psychiatrische Kliniken zusammenarbeiten und Leistungen für den Krisendienst erbringen.

Die für ganz Oberbayern zuständige Leitstelle des Krisendienstes Psychiatrie steht den Einsatzkräften der Polizei zum einen zur telefonischen fachlichen Unterstützung im Umgang mit psychisch kranken Personen zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Polizei ein Mobiles Teams zur vor-Ort-Betreuung heranziehen. Ein Ziel ist hierbei in geeigneten Fällen Einweisungen in psychiatrische Krankenhäuser zu vermeiden.

Die Leitstelle des Krisendienstes Psychiatrie hat außerdem einen Gesamtüberblick über die bereits bestehenden Hilfeangebote für ganz Oberbayern. Mit dieser Lotsenfunktion leisten die Krisendienste den Betroffenen wichtige Unterstützung.

Polizeivizepräsident Roland Kerscher: „Die Kolleginnen und Kollegen kommen bei verschiedensten Einsätzen immer wieder mit Menschen in Kontakt, die Unterstützung zur Bewältigung psychischer Probleme benötigen. Dies ist weder Aufgabe der Polizei noch kann sie dies leisten. Hier besteht nun die Möglichkeit mit Einverständnis des Betroffenen oder von Angehörigen den Krisendienst hinzuzuziehen oder durch die Weitergabe von Infomaterial auf die Erreichbarkeit des Krisendienstes Psychiatrie hinzuweisen.

Dies stellt in jedem Fall eine Entlastung für die Einsatzkräfte dar.

Kelheim