Bußgeld von 600 Euro
Mit über 200 km/h in der 120er-Beschränkung unterwegs – drei Monate Fahrverbot für Autobahnraser

11.04.2019 | Stand 04.08.2023, 14:14 Uhr
−Foto: n/a

Die Höchststrafe für zu schnelles Fahren erhielt am Mittwochvormittag, 10. April, ein niederländischer Autofahrer, der die 120-km/h-Beschränkung auf der Autobahn A9 bei Stammham missachtete.

A9/STAMMHAM Der 54-jährige Unternehmer war mit seinem Audi TT in Fahrtrichtung München auf der Durchreise. Auf der acht Kilometer langen Strecke zwischen der Anschlussstelle Denkendorf und der Behelfsausfahrt Stammham ignorierte er die 120-km/h-Begrenzung und war mit Geschwindigkeiten von über 200 km/h unterwegs. Eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ingolstadt dokumentierte den Verstoß gerichtsverwertbar auf Video und zog den Raser aus Verkehr. Selbst nach Abzug einer Toleranz von fünf Prozent blieb eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 73 km/h. Der Niederländer musste das hierfür vorgesehene Bußgeld von 600 Euro sofort entrichten. Weiterhin erhält er ein dreimonatiges Fahrverbot in Deutschland.

Kelheim