Couragiertes Eingreifen
Rücksichtslose Fahrweise auf der A9 – Geschädigte stoppen flüchtigen Unfallfahrer

08.11.2018 | Stand 04.08.2023, 0:26 Uhr
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Ein 63-jähriger, belgischer Händler befuhr am Mittwoch, 7. November, 14.30 Uhr, mit seinem VW Passat die Autobahn A9 in Fahrtrichtung Nürnberg den mittleren der drei Fahrstreifen. Etwa auf Höhe der Ausfahrt Ingolstadt-Süd wechselte er vom mittleren auf den linken Fahrstreifen, übersah dabei jedoch, dass ein nachfolgender 49-jähriger IT-Außendienstmitarbeiter aus München mit seinem BMW mit deutlich höherer Geschwindigkeit (angeblich circa 180 km/h) auf dem linken Fahrstreifen fahrend sich seinem Fahrzeug näherte und bereits unmittelbar hinter ihm war.

A9/INGOLSTADT Nur durch eine Vollbremsung sowie einem Ausweichmanöver nach links konnte der BMW-Fahrer zunächst eine Kollision mit dem VW verhindern. Bei diesem Ausweichmanöver streifte der BMW mit dem hinteren, linken Fahrzeugheck die linke Schutzplanke. Der rücksichtslose VW reagierte zunächst auf Anhaltezeichen des BMW-Fahrers nicht und fuhr Richtung Denkendorf weiter.

Ein hinter dem BMW fahrender 27-jähriger Industriemechaniker aus Nürnberg konnte eine Kollision dem schleudernden BMW nur ebenfalls durch eine Vollbremsung und einem Ausweichmanöver nach rechts verhindern. Als die Anhalteversuche des BMW-Fahrers offensichtlich durch den unfallverursachenden VW-Fahrer ignoriert wurden, nahmen beide nachfolgenden Fahrzeugführer die Verfolgung des Unfallflüchtigen auf. So fuhren alle drei Fahrzeugführer noch bis zur Ausfahrt Denkendorf und verließen dort zunächst die Autobahn. Der VW-Fahrer fuhr dann in Richtung Grampersdorf weiter und im Ortsbereich Grampersdorf nahmen dann die beiden verfolgenden Fahrzeugführer den Unfallflüchtigen in die Zange und brachten so endlich den VW-Fahrer zu Anhalten. Nach Verständigung der Polizei konnte endlich eine Unfallaufnahme erfolgen. Da der belgische Fahrzeugführer im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hatte, wurde die Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und diese ordnete zunächst eine Sicherheitsleistung und die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten an, über den letztendlich ein Strafbefehl nach Belgien zugestellt werden kann.

Kelheim