Fünf Jahre Berufsverbot
Er behandelte Krebspatientin mit Pendeln – Amtsgericht Kelheim verurteilt Heilpraktiker zu Haftstrafe

09.03.2018 | Stand 20.07.2023, 21:31 Uhr
−Foto: n/a

Ein 66-jähriger Heilpraktiker aus Langquaid im Landkreis Kelheim ist Freitagnachmittag, 9. März, vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung einer Krebspatientin zu zwei Jahren und drei Monaten Haft und fünf Jahren Berufsverbot verurteilt worden.

KELHEIM/LANGQUAID In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt zwei Jahre und vier Monate Haft sowie fünf Jahre Berufsverbot für den Mann gefordert. Die Nebenklage verlangte zwei Jahre und zehn Monate Haft sowie fünf Jahre Berufsverbot, die Verteidigung plädierte auf Freispruch, eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe und kein Berufsverbot. Das teilte eine Justizsprecherin dem Bayerischen Rundfunk (Studio Niederbayern/Oberpfalz) mit.

In dem seit 2016 laufenden Verfahren geht es um die Behandlung einer Frau aus dem österreichischen Bundesland Kärnten, bei der 2008 Brustkrebs diagnostiziert worden war. Sie konsultierte den Heilpraktiker, um eine zweite Meinung einzuholen. Der Heilpraktiker kam Anfang 2009 per Auspendeln zu dem Schluss, dass die Frau nicht an Krebs erkrankt ist. Er behandelte sie jahrelang wegen einer angeblichen Milchdrüsenentzündung und Gelenkschmerzen. Im April 2013 starb die Frau mit 46 Jahren. Ein Gutachter hatte in der Verhandlung in der vergangenen Woche erklärt, die Frau wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden, wenn sie sich die Brust hätte entfernen lassen.

Kelheim