Von alten Sünden eingeholt
Gesuchte gehen ins Fahndungsnetz

16.02.2018 | Stand 19.07.2023, 11:35 Uhr
−Foto: n/a

Drei Reisende am Flughafen festgenommen

FLUGHAFEN Drei Reisende, mit acht Fahndungsausschreibungen gesucht. Einer landete im Münchner Gefängnis, einen musste die Tochter auslösen, der Dritte konnte seine Strafe selbst bezahlen. Alle drei Männer waren zuvor mit Haftbefehlen im Gepäck im Erdinger Moos angekommen und ins Visier der Bundespolizei geraten. Bundespolizisten haben die drei Gesuchten am Donnerstag, 15. Februar, festgenommen und anschließend der Strafverfolgung zugeführt.

Ein 31-jähriger Weißrusse war von den Behörden in Liechtenstein nach den Regeln des Dubliner Übereinkommens nach Deutschland geschickt worden. Beim Empfang am Münchner Airport kamen gleich drei Fahndungsnotizen zum Tragen, weswegen die Beamten den Mann festnahmen und in die Münchner Justizvollzugsanstalt brachten.

Der Weißrusse war zunächst im Januar 2016 wegen Diebstahls mit Waffen vom Amtsgericht in Hannover zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Da der Verurteilte sich dann aber der Strafverfolgung entzogen hatte und untergetaucht war, schrieb die Staatsanwaltschaft den 31-Jährigen ein Jahr später mit Haftbefehl zur Festnahme aus. Im März 2017 hatte das Amtsgericht in Wunsiedel gegen den zu diesem Zeitpunkt bereits ins Ausland verschwundenen Missetäter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Gesuchte war in diesem Fall nach einer Anklage wegen Diebstahls nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Die Haftbefehle vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt, als sie den Rückkehrer bei seiner Ankunft in Empfang nahmen. Anschließend brachten die Beamten den Festgenommenen in die Münchner Justizvollzugsanstalt, wo er erst einmal die dreimonatige Haftstrafe absitzen und zudem auf den Verhandlungstermin in Wunsiedel warten muss. Zudem hatten die Stadt Ansbach in einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Asylgesetz und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz die Polizeibehörden seit dem letzten Jahr mit der Ermittlung des Weißrussen beauftragt.

Einen 53-jährigen Türken zogen die Grenzpolizisten bei seiner Ankunft aus Kiew aus dem Verkehr. Der Mann hatte in der Vergangenheit die Zahlung mehrerer Bußgelder verweigert, woraufhin ihn die Staatsanwaltschaft in Deggendorf mit zwei Haftbefehlen zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Dass der 53-Jährige dem Gefängnis noch entging, hatte er seiner Tochter zu verdanken. Die junge Frau war zum Flughafen geeilt und hatte die Strafe für ihren Vater bezahlt.

Der Türke wurde von der bayerischen Justiz seit Mitte letzten Jahres gesucht, da er es offenbar mit den deutschen Verkehrsregeln nicht so genau genommen hatte.Die daraus resultierenden Strafzettel und Bußgelder hatte er beharrlich ignoriert und war so der Justiz insgesamt einen Betrag von über 500 Euro schuldig geblieben. Daher hatte das Amtsgericht in Viechtach im März und im Juni 2017 jeweils einen Haftbefehl über einmal zwei Tage und einmal dreizehn Tage Haft gegen den säumigen Zahler erlassen.Damit hatte die Staatsanwaltschaft in Deggendorf nach dem Verkehrssünder gesucht. Nachdem der Festgenommene den geforderten Betrag am Flughafen nicht bezahlen konnte, musste er seine Tochter um finanzielle Unterstützung bitten. Die junge Frau machte sich umgehend auf den Weg ins Erdinger Moos, um ihrem Vater aus der Patsche zu helfen. Nachdem der Geldbetrag übergeben war, durfte der Wahl-Münchner seine Tochter dann nach Hause begleiten.

Ein 51-jähriger Deutscher, ebenfalls zweimal zur Fahndung ausgeschrieben, konnte seine Strafe selbst bezahlen. Bundespolizisten hatten ihn festgenommen, als er aus Moskau in München angekommen war.

Der deutsche Staatsbürger war bereits im Jahr 2013 wegen Körperverletzung verurteilt worden. Nachdem er noch einen Betrag von knapp 200 Euro oder ersatzweise 8 Tagen Haft aus der damals verhängten Strafe schuldig geblieben war, suchte die Deggendorfer Staatsanwaltschaft seither nach dem gebürtigen Kasachen. Diesen Haftbefehl vollstreckten die Bundesbeamten am Münchner Flughafen jetzt und kassierten den noch offenen Geldbetrag ein. Dabei konnten sie auch die ladungsfähige Anschrift des 51-Jährigen an die Staatsanwaltschaft im niederbayerischen Deggendorf übermitteln, die den Kasseler im letzten Jahr auch noch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte.

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