Nach Haftentlassung ab ins Ausland
Gesuchter Vergewaltiger verhaftet

11.07.2019 | Stand 29.07.2023, 9:12 Uhr
−Foto: n/a

Nigerianer missachtete Auflagen nach der Haft und sieht sich neuem Tatvorwurf gegenüber

FLUGHAFEN Bereits 2009 war ein Nigerianer wegen Vergewaltigung verurteilt worden und hatte seine Strafe auch abgesessen. Anschließend hatten ihn die Richter unter Führungsaufsicht gestellt und ihm verschiedene Auflagen gemacht. Nachdem er den richterlichen Vorgaben offenbar irgendwann keine Bedeutung mehr zugemessen hatte und von der Bildfläche verschwunden war, hatte ein Münchner Ermittlungsrichter einen Untersuchungshaftbefehl gegen ihn erlassen. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Flughafen am Mittwochnachmittag, 10. Juli, bei der Ankunft des Gesuchten aus Istanbul.

Im Februar 2009 hatte das Landgericht in der bayerischen Landeshauptstadt den Westafrikaner wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Aber auch nach Verbüßung der Strafe wollten die Richter den heute 40-Jährigen nicht aus den Augen lassen. Daher hatten sie ihn unter Führungsaufsicht gestellt und ihn mit verschiedensten Auflagen belegt. Unter anderem hatte er sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden müssen. Ein paar Jahre hatte der Mann aus einer Münchner Vorortgemeinde sich wohl auch an diese Auflagen gehalten. Im Herbst letzten Jahres allerdings sollten zumindest die Besuche beim Bewährungshelfer enden, der Nigerianer verschwand von der Bildfläche. Nachdem die Behörden Wind davon bekommen hatten, dass der Afrikaner sich zumindest zwischenzeitlich offenbar immer wieder im Ausland aufgehalten hatte, ging die oberbayerische Justiz davon aus, dass der Untergetauchte sich vielleicht sogar ganz ins Ausland abgesetzt haben könnte. Also stellte die Führungsaufsichtsstelle beim Münchner Landgericht einen Haftantrag und ein Münchner Ermittlungsrichter erließ im Juni dieses Jahres gegen den Nigerianer einen Untersuchungshaftbefehl.

Aber nicht nur die Bewährungshilfe hat ein Interesse am Gespräch mit dem Gesuchten. Auch die Staatsanwaltschaft München I sucht den Dialog mit ihm. Die Strafverfolger haben den 40-Jährigen im Dezember 2018 im Zusammenhang mit einer weiteren Ermittlung gegen ihn erneut wegen Vergewaltigung zur Aufenthaltsermittlung und Beschuldigtenvernehmung ausgeschrieben.

Den Aufträgen der Münchner Justiz kamen Bundespolizisten am Münchner Flughafen jetzt nach und verhafteten den Straftäter bei seiner Ankunft aus Istanbul. Aufgrund der vorgerückten Stunde musste der Nigerianer eine Nacht bei der Bundespolizei verbringen, bevor ihn die Beamten im Laufe des heutigen Vormittags dem Haftrichter in Erding vorführen werden. Dieser wird dann über die künftige Unterkunftssituation des Westafrikaners entscheiden.

Erding