Urteil im Altenpfleger-Prozess
Drei Angeklagte wegen des versuchten Mordes durch Unterlassen verurteilt

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:25 Uhr
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Nach vier Verhandlungstagen fällte die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts Landshut am Dienstagnachmittag im Prozess um die vertuschte Medikamentenverwechslung das Urteil gegen die beiden Pflegerinnen und ihren Kollegen: Schuldig wegen des versuchten Mordes durch Unterlassen. Vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes durch Unterlassen war die Kammer abgerückt.

DINGOLFING-LANDAU/LANDSHUT Nach vier Verhandlungstagen fällte die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer des Landgerichts Landshut am Dienstagnachmittag im Prozess um die vertuschte Medikamentenverwechslung das Urteil gegen die beiden Pflegerinnen und ihren Kollegen: Schuldig wegen des versuchten Mordes durch Unterlassen. Vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes durch Unterlassen war die Kammer abgerückt.

Die vermeintliche Verursacherin der vertauschten Mittagsmedikation für den schwerkranken Heimbewohner, die Angeklagte H. verurteilte die Kammer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und deren Kollegen T. zu einem Jahr und sechs Monaten, ebenso auf Bewährung. Deren Vorgesetzte, die Angeklagte Z., muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Laut dem Vorsitzenden Richter Markus Kring war sie „in aller Deutlichkeit die Impulsgeberein“ für die Vertuschung.

Der Urteilsspruch sorgte für betroffene Gesichter bei den Angeklagten sowie bei deren zahlreich erschienenen Angehörigen im Zuschauersaal. Hatten doch zuvor die Verteidiger auf Freispruch für die Pfleger plädiert, während Staatsanwalt Thomas Rauscher strikt an einer Verurteilung wegen Mord durch Unterlassen festgehalten und Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren gefordert hatte. Seiner Aussage zufolge hätten alle Angeklagten den Tod des 66-jährigen Heimbewohners eines Pflegeheims im Landkreis Dingolfing-Landau, billigend in Kauf genommen, da sie ihm versehentlich falsche Tabletten gegeben und anschließend nicht richtig gehandelt hätten.

Wie bereits berichtet, soll der Altenpflegerin H. am 7. Mai 2016 bei der Mittagsmedikamentation ein gravierender Fehler mit fatalen Folgen unterlaufen sein: Sie gab dem 66-jährigen Patienten, der aufgrund seiner fortgeschrittenen Krebserkrankung palliativmedizinisch im Pflegeheim versorgt wurde, versehentlich die falschen Tabletten. Entdeckt wurde der Fehler wenige Minuten später von einer Mitpatientin. Doch statt den Irrtum zu melden, haben die Pflegerin H., ihre Vorgesetzte Z. und der Kollege T. den Vorfall vertuscht und keinen Arzt über die Fehlmedikation informiert. Der Gesundheitszustand des Mannes verschlechterte sich drastisch und er verstarb eine Woche später, wohl aufgrund der falschen Medikamente. Zahlreiche Gutachten wurden diesbezüglich eingeholt, und es ergaben sich „widerstreitende Ergebnisse“: So gab es für den Sachverständigen Prof. Thomas Bein keine nachweisbare „Kausalität zwischen der Medikamentenverwechslung und dem Ableben des Patienten“. Für dessen Kollegin Dr. Eleonore Schöpfer hingegen ergaben sich aufgrund ihres Gutachtens „keine wesentlichen Zweifel, dass die Fehlmedikation dazu geeignet ist, das akut einsetzende Nierenversagen zu erklären, was den „Todeseintritt gebracht habe“, wie sie am dritten Verhandlungstag erklärte.

„Wir haben am Ende deswegen keinen vollendeten versuchten Mord bei allen drei Angeklagten, weil dieses Verfahren einen unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem nachfolgenden Unterlassen und dem Todeseintritt bei dem Patienten nicht mit für das Strafverfahren ausreichender Sicherheit ergeben hat“, so die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters. Jedoch sei das „Merkmal der Verdeckungsabsicht“ erfüllt, wie Kring betonte.

„Fehler passieren bei der Arbeit, aber man muss die Größe haben, es zuzugeben“, erklärte die Schwester des Verstorbenen bereits am ersten Prozesstag und wünschte sich von der Verhandlung „Gerechtigkeit“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dingolfing-Landau