Sisha-Bars unter der Lupe
Bei Kontrollen 60 Kilogramm Tabak sichergestellt und 30 Shishas gelöscht!

02.02.2020 | Stand 31.07.2023, 19:52 Uhr
−Foto: n/a

Nach gut zwei Jahren wurden am Freitagabend, 31. Januar 2020, die aktuellen Shisha Bars in Freilassing wieder einer behördenübergreifenden Kontrolle unterzogen. Beteiligt waren auch dieses Mal die Beamten der Polizeiinspektion Freilassing, das Hauptzollamt Rosenheim sowie die Bundespolizei und die Freiwillige Feuerwehr von Freilassing.

FREILASSING. Zwar waren die vor Ort gemessenen CO-Werte nicht annähernd so hoch wie bei der letzten Kontrolle, jedoch wurden diese auch dieses Mal in einer Bar wieder überschritten. Zu hohe CO-Werte verursachen erhebliche Gesundheitsgefahren. Laut Arbeitsstättenverordnung darf der Wert in diesen Räumen 30ppm nicht übersteigen. Auch ist es in Deutschland verboten, dass Jugendliche sich in diesen Bars aufhalten, wenn dort Tabak geraucht wird. Dies störte offenbar die Betreiber nicht, so dass von etlichen anwesenden Jugendlichen die Personalien festgehalten werden mussten. Zusätzlich bekommen die Betreiber wegen der Abgabe von Shishas (mit Tabak) an Jugendliche eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz. Die Betreiber dürfen in ihren jeweiligen Bars auch keinen Tabak verkaufen. In allen Shishas befand sich jedoch der verbotene Tabak, sodass über 30 Shishas noch vor Ort gelöscht werden mussten. Hier wird eine Anzeige nach dem Gesundheitsschutzgesetz vorgelegt. Das Hauptzollamt stellte zudem circa 60 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher, da dieser nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetztes entsprach. Aus diesem Grund wurde von den Zöllnern vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei gegen die jeweiligen Betreiber eingeleitet. Bei einer gleichzeitigen durchgeführten Kontrolle der Angestellten und Betreiber durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde zudem ein Verstoß wegen fehlender Sozialversicherungsanmeldung eines Angestellten festgestellt. Abschließend wurde noch die zu laute Musik, bei welcher sich immer wieder die Anwohner beschweren, geprüft. Zum Betreiben der Shisha Bars ist es lediglich erlaubt, eine leise „Hintergrund-Musik“ zu spielen. Laute Musik und Bässe sind untersagt. Dieser Auflagenverstoß wurde ebenso zur Anzeige gebracht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine der Shisha Bars ordnungsgemäß betrieben wurde. Es wurden zahlreiche Verstöße festgestellt wobei diese die Aufgabenbereiche aller eingesetzten Kräfte tangierte. Die Polizei von Freilassing weist daraufhin, dass mit erneuten Kontrollen zu rechnen ist.

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