Teergespann kontrolliert
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

05.11.2019 | Stand 31.07.2023, 5:15 Uhr
−Foto: n/a

Alleine für das ungesicherte Gefahrgut ist ein Bußgeld von 500 Euro vorgesehen, für das Fahrpersonalrecht nochmals mehrere hundert Euro

FRIDOLFING. Am Dienstag, 5. November, wurden von Beamten der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein im Gemeindebereich Fridolfing an der B 20 Verkehrskontrollen durchgeführt.

Während die Beamten gerade einen Lkw mit Gefahrgut kontrollierten, hielt direkt neben ihnen am Parkplatz ein Gespann eines örtlichen Straßenbauunternehmens, das im Umkreis der Kontrollstelle Teerarbeiten durchführt. Da sich der 42-Jährige offensichtlich noch nie Gedanken über Ladungssicherung gemacht hatte, wurde das Fahrzeug einer näheren Kontrolle unterzogen.

Auf dem offenen Anhänger stand vollkommen ungesichert ein IBC aus Metall mit einem Fassungsvermögen von 1.000 Liter, aktuell gefüllt mit ca. 400 Liter Diesel, welcher als mobile Tankstelle für die Baufahrzeuge genutzt wurde. Damit noch nicht genug, lag vor dem „Tank“ ungesichert eine Autobatterie, mit losen Klemmen mit der Pumpe für den Kraftstoff verbunden. Angeblich, so gab der Fahrer an, sei er nur ca. 200 Meter damit gefahren. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Fahrer das Fahrzeug ohne eingesteckte Fahrerkarte geführt hatte.

Da die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte von Lkw und Anhänger höher als 7,5 Tonnen ist, trifft hier die sogenannte „Handwerkerregelung“ als Ausnahme von den Fahrpersonalvorschriften nicht zu. Der Fahrer hätte in diesem Fall seine Fahrerkarte in das Kontrollgerät stecken und alle Fahrpersonalvorschriften beachten müssen. Durch Auslesen der Daten des digitalen Kontrollgerätes konnten dem Fahrzeugführer seine angeblichen „200 Meter“ widerlegt werden. Er war mit dem Gespann 4,5 Kilometer mit einer unzulässigen Spitzengeschwindigkeit von 82 km/h unterwegs.

Es wird eine Anzeige nach dem Gefahrgutrecht, dem Fahrpersonalrecht und der StVO erstellt. Alleine für das ungesicherte Gefahrgut ist ein Bußgeld von 500 Euro vorgesehen, für das Fahrpersonalrecht nochmals mehrere hundert Euro.

Berchtesgadener Land