Prozessauftakt an Halloween
Leiche der Mutter lag vergraben im Wald

15.10.2018 | Stand 13.09.2023, 0:52 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Kinder entdeckten einen vergrabenen leblosen Körper. Nun wird der Sohn der Toten wegen Mords angeklagt. Der Prozess startet am 31. Oktober.

TRAUNSTEIN. Spielende Kinder stießen in einem Waldgebiet nahe Schnaitsee auf eine menschliche Hand, die aus dem Boden ragte. Sie gehörte zur Leiche einer 53-Jährigen aus Altenmarkt, deren Sohn in Kürze auf der Anklagebank vor der Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann sitzt. Mitangeklagt ist ein zur Tatzeit 19-Jähriger, der geholfen haben soll, die Leiche wegzuschaffen. Der mindestens sechstägige Prozess startet am 31. Oktober um 9 Uhr. Weitere Verhandlungstage finden am 6., 7., 12., 13., 15. und möglicherweise 16. November, jeweils um 9 Uhr, statt.

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt. Kinder hatten am Nachmittag des 22. November in dem Wäldchen die Hand entdeckt, die Teil einer weitgehend im Boden verborgenen Frauenleiche war. Die Kinder rannten nach Hause, ihre Angehörigen informierten die Polizei. Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Trostberg sperrten das Gelände weitläufig ab, unterstützt von Kollegen der Bayerischen Bereitschaftspolizei und des Operativen Ergänzungsdienstes Traunstein. Bereits die ersten Erkenntnisse deuteten auf ein Gewaltdelikt an der 53-jährigen Frau aus Altenmarkt hin.

Noch in der Nacht begann die Kripo Traunstein zusammen mit der Staatsanwaltschaft Traunstein und Rechtsmedizinern mit intensiven Ermittlungen. Besonders wichtig war die Spurensicherung. Schon am Folgenachmittag nahmen Einsatzkräfte der Zivilen Einsatzgruppe Rosenheim den 20-jährigen Sohn vorläufig fest. Kurz darauf gestand der junge Mann, seine Mutter umgebracht zu haben. Das mutmaßliche Tatwerkzeug konnte sichergestellt werden. Der 20-Jährige saß seither in Untersuchungshaft. Dem 19-jährigen Mitangeklagten legt die Staatsanwaltschaft Traunstein Strafvereitelung und unterlassene Hilfeleistung zur Last. Sein Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, er blieb auf freiem Fuß.

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