Festnahme
Brandanschläge auf Asylbewerberheim: zwei Tatverdächtige in U-Haft

13.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:56 Uhr
−Foto: n/a

Beide wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Donnerstag zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen beide Männer aus dem Landkreis Rosenheim wurden Haftbefehle, unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung, erlassen. Sie kamen im Anschluss in Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.

NUßDORF Wie berichtet, hatten Unbekannte am Abend des 17. März gegen die Außenfassade einer Asylbewerberunterkunft im Hochriesweg in Nußdorf am Inn einen selbstgebauten Brandsatz geworfen. Nachbarn hatten dies bemerkt und sofort die Feuerwehr und die Polizei alarmiert. Nur dem Zufall war es geschuldet, dass das Feuer damals von alleine erlosch und keine Menschen zu Schaden kamen. Weil von Anfang an ein fremdenfeindlicher Hintergrund anzunehmen war, wurde beim Kommissariat K5 – zuständig für Staatsschutzdelikte – der Kripo Rosenheim die Ermittlungsgruppe „Steinbach“ eingerichtet. Darin befassen sich seitdem Ermittler des K5, Spurensicherungsspezialisten der Kripo und ein Beamter der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Brannenburg mit der Klärung des Falles.

Weitere Brisanz bekam der Fall, als in der Nacht auf den Ostermontag, 2. April, Unbekannte einen pyrotechnischen Gegenstand vor derselben Unterkunft zündeten. Bewohner des Hauses wurden dadurch in der Nacht aufgeschreckt.

Die sechs Ermittler der „EG Steinbach“ erforschten mit Akribie den Fall, arbeiteten insgesamt 36 Spurenkomplexe ab, vernahmen zahlreiche Zeugen und Anwohner, bezogen andere überörtliche Polizeidienststellen des Präsidiums mit ein und ließen sich auch von den Profilern der Operativen Fallanalyse (OFA) Bayern beraten. Bei den Ermittlungen konnten eine zurückliegende Hakenkreuzschmiererei an der Gemeinschaftsunterkunft und vorangegangene kleinere Sachbeschädigungen mit den aktuellen Fällen in Verbindung gebracht werden.

Zwei Männer im Alter von 23 und 20 Jahren aus dem Landkreis gerieten bei den weiteren Ermittlungen in den Fokus von Staatsanwaltschaft und Kripo. Mit richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen wurden deshalb am 11. April drei Wohnungen durchsucht. Neben diversen Beweismitteln, die für die Täterschaft der beiden Männer sprechen, konnten bei den Durchsuchungen auch mehrere illegale Waffen, Munition und, nach einer ersten Sichtung, auch einschlägiges Propagandamaterial aufgefunden und sichergestellt werden.

Der 23-Jährige räumte bei seiner Vernehmung seine, wie auch die Täterschaft des 20-Jährigen an dem Brandanschlag und den anderen Delikten vollumfänglich ein. Beide wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft am gestrigen Donnerstag zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen beide Männer wurden Haftbefehle, unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung, erlassen. Sie kamen im Anschluss in Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.

Jürgen Branz, der Leiter der Staatsanwaltschaft Rosenheim, und Jan Salomon, der für den Fall zuständige Staatsanwalt, führten gemeinsam aus: „Die Verfolgung derartiger fremdenfeindlicher und extremistischer Straftaten betreibt die Staatsanwaltschaft mit besonderer Intensität. Die Bedrohung des Rechtsstaates, welche von politisch oder ideologisch motivierten Tätern jedweder Gesinnung ausgeht, gebietet eine schnelle und wirkungsvolle Reaktion. Dass die Täter schnell ermittelt werden konnten und sich nun bereits in Untersuchungshaft befinden, ist ein Beleg für die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden.“

Zu dem hervorragenden Ermittlungsergebnis sprach Polizeipräsident Robert Kopp den Beamtinnen und Beamten der EG „Steinbach“ sowie der OFA Bayern seinen ausdrücklichen Dank und seine Anerkennung aus: „Ich gehe davon aus, dass mit der Aufklärung der Brandanschläge auch weitere schwere Straftaten verhindert werden konnten. Die hohe Professionalität und das Engagement bei den Ermittlungen ist eine klare und eindeutige Botschaft an alle potentiellen Täter, dass die Ermittlungsbehörden im südlichen Oberbayern Hass und Gewalt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln nachhaltig bekämpfen und verfolgen.“

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