Jugendschutzkontrollen in Bars
Luft in Freilassinger Shisha-Bar gesundheitsgefährdend

09.12.2017 | Stand 31.07.2023, 16:33 Uhr
−Foto: n/a

Ein Bußgeld in vierstelliger Höhe muss ein Freilassinger Barbetreiber bezahlen: Bei ihm wurden nicht nur 18 Kilo Tabak sichergestellt, sondern auch doppelt so hohe CO2-Werte gemessen, wie erlaubt sind.

FREILASSING. Am Freitagabend führte die Polizeiinspektion Freilassing zusammen mit Beamten des Hauptzollamtes Rosenheim Kontrollen in verschiedenen Bars im Stadtgebiet durch. Schwerpunkte waren hierbei u.a. der Jugendschutz, Steuervergehen nach Tabaksteuergesetz und die Einhaltung des Nichtrauchergesetzes. Unterstützt wurden die Beamten durch die Freiwillige Feuerwehr von Freilassing, welche CO2 Messungen durchführte. CO2 verursacht erhebliche Gesundheitsgefahren. Bereits ab einem Wert von 80 ppm trägt die Feuerwehr Atemschutzgeräte.

Gleich zu Beginn staunten die Beamten nicht schlecht, als ein CO2-Wert von bis zu 62 ppm in einer Shisha-Bar und nahezu knapp 400 ppm beim „Zubereitungsofen“ für die Shishas gemessen wurde.

Laut Arbeitsstättenverordnung darf der Wert in diesen Räumen 30 ppm nicht übersteigen. Alles andere ist gesundheitsgefährdend!

Nach sofort eingeleiteten Lüftungsmaßnahmen wurde mit der Kontrolle an sich begonnen.

Während die Polizeibeamte sich dem Jugend- und Nichtraucherschutz widmeten, überprüften die Beamten des Zolls, ob der zum Rauchen der Shishas verwendete Wasserpfeifentabak auch ordnungsgemäß versteuert worden war. Nahezu der gesamte vorgefundene Wasserpfeifen-Tabak befand sich in Dosen, an denen sich gebrochene Steuerzeichen befanden, bzw. Tabak, der in Tupperdosen umgefüllt worden war.

Da dies nicht den Vorschriften des Tabaksteuergesetztes entspricht, wurden von den Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Steuerhehlerei bzw. Verbrauchsteuergefährdung eingeleitet.

Insgesamt wurden 18 Kilo Shisha-Tabak sichergestellt und somit aus dem Verkehr gezogen.

Die Polizei erwischte zudem mehrere Jugendliche, die Wasserpfeifen geraucht hatten. Nach dem Jugendschutzgesetz ist es Jugendlichen verboten Wasserpfeifen zu rauchen, egal ob sie mit „Shiazo“ Steinen oder mit Tabak befüllt sind.

In dieser Bar kam es bereits in der Vergangenheit zu mehreren Anzeigen u.a. wegen des Jugendschutzgesetzes. Nun erwartet den Betreiber erneut ein Bußgeld in vierstelliger Höhe. Da in Shisha Bars das Rauchen von Tabak in Wasserpfeifen verboten ist, wird gegen den Betreiber auch nach dem Gesundheitsschutzgesetz ermittelt.

Bei einer weiteren Bar in Freilassing konnten nur geringfügige Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz festgestellt werden.

Berchtesgadener Land