Am Freitagvormittag, 25. Mai wurde ein tschechischer Pkw zu einer Kontrolle durch Beamte der Fahndungsgruppe angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den 39-jährigen Tschechen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf bestehe.
BAYERISCH EISENSTEIN Nachdem ein Angehöriger des Mannes die geforderte Geldstrafe in Höhe von einigen tausend Euro bezahlte, konnte die Haftstrafe abgewendet werden. Da dem Tschechen seine Fahrerlaubnis aberkannt wurde, muss er sich zusätzlich wegen eines Vergehens des Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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