Per Haftbefehl gesucht
Tscheche kann durch Bezahlung der Geldstrafe Gefängnisaufenthalt verhindern

26.05.2018 | Stand 29.07.2023, 5:09 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitagvormittag, 25. Mai wurde ein tschechischer Pkw zu einer Kontrolle durch Beamte der Fahndungsgruppe angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den 39-jährigen Tschechen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf bestehe.

BAYERISCH EISENSTEIN Nachdem ein Angehöriger des Mannes die geforderte Geldstrafe in Höhe von einigen tausend  Euro bezahlte, konnte die Haftstrafe abgewendet werden. Da  dem Tschechen seine Fahrerlaubnis aberkannt wurde, muss er sich zusätzlich wegen  eines  Vergehens des Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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