Strafverfahren eingeleitet
23-jähriger Motorradfahrer ohne Hinterradbremse und ohne Führerschein unterwegs

13.05.2018 | Stand 28.07.2023, 18:57 Uhr
−Foto: n/a

Am 11. Mai, nachmittags, wurde auf der Bundesstraße B 85, im Bereich  Elsenthal, ein Kraftrad zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.

GRAFENAU Die zum Führen dieses Fahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnisklasse konnte der 23-jährige Fahrzeugführer hierbei nicht vorweisen. Wie sich weiter herausstellte, befand sich das Motorrad auch noch in einem absolut verkehrsunsicheren Zustand. Bei dem gravierendsten Mangel handelte es sich um das nicht mehr Vorhandensein des Fußbremshebels, sodass ein Benutzen der Hinterradbremse nicht mehr möglich gewesen ist. Zudem wurden noch weitere erhebliche Mängel festgestellt, welche einzeln festgestellt jeder für sich alleine eine Bußgeldanzeige nach sich ziehen.  Den Fahrzeugführer erwartet nun zunächst einmal ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Für sein Motorrad ist auf Grund der Mängel die Betriebserlaubnis erloschen.

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