Weil er nach Ansicht einer 39-jährigen Frau aus Frauenau unberechtigt in ihre derzeit unbewohnte Wohnung eingedrungen ist, zeigte diese einen 71-jährigen Mann aus Frauenau an.
FRAUENAU Zugrunde liegen dürfte eine unterschiedliche Rechtsauffassung der beiden bezüglich der Gültigkeit eines Mietvertrags. Die Ermittlungen wurden eingeleitet.
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