Bundespolizei bittet um Hinweise
Unbekannte Täter hängen Plakat an Eisenbahnbrücke in Zwiesel

24.01.2018 | Stand 24.07.2023, 14:51 Uhr
−Foto: n/a

Von derzeit noch unbekannten Tätern wurde am Dienstag (23. Januar) kurz vor Mitternacht ein Plakat mit Graffiti an das Brückengeländer der Eisenbahnbrücke in der Regener Straße gehängt.

ZWIESEL Nach einem Bürgerhinweis konnte die alarmierte Bundespolizei an der Eisenbahnbrücke ein ca. drei Quadratmeter großes Plakat feststellen. Auf dem Plakat wurde mittels schwarz-roter Sprayfarbe der Schriftzug „WZNCREW“ aufgesprüht. Das Plakat wurde Dienstagnacht im Zeitraum zwischen 22.30 Uhr und 23.55 Uhr von den Unbekannten an die Eisenbahnbrücke gehängt. Zu diesem Zeitpunkt fuhr glücklicherweise kein Zug auf der Bahnstrecke Zwiesel-Grafenau. Die Bundespolizei konnte vor Ort mehrere frische Spuren im Gleis- und Brückenbereich sicherstellen.

Die Bundespolizeiinspektion Passau bittet Zeugen, die Beobachtungen im genannten Zeitraum im Bereich der Eisenbahnbrücke in der Regener Straße gemacht haben, sich bei dem Bundespolizeirevier Zwiesel unter der Telefonnummer 09922/8477-0 zu melden.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dem Betreten von Bahngleisen.

Moderne Züge sind schnell, leise und dadurch erst sehr spät zu sehen und hören. Niemand darf sich darauf verlassen, dass er einen herannahenden Zug rechtzeitig bemerkt – zu oft werden Bundespolizisten mit tragischen Unfällen konfrontiert, die genau durch dieses falsche Selbstvertrauen provoziert wurden. Schnelles Anhalten beim Erkennen eines Menschen auf dem Gleis ist für einen Triebfahrzeugführer so gut wie ausgeschlossen.

Auch außerhalb der Schienen droht durch die Sogwirkung schnell vorbeifahrender Züge Gefahr. Menschen können vom Luftwirbel mitgerissen werden.

Die Bundespolizei appelliert deshalb, sich von den Gleisen fernzuhalten und die Bahnanlagen – dazu zählen nicht nur die Schienen und Eisenbahnbrücken fernzuhalten.

Wer sich unbefugt im Gleisbereich aufhält bzw. Gleise an einer nicht dazu vorgesehenen Stelle überschreitet, begibt sich nicht nur in Gefahr, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung kann dies mit 25 Euro Verwarngeld geahndet werden.

Muss der Triebfahrzeugführer wegen eines unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten und wird hierbei ein Reisender verletzt oder kommt es zu einem Sachschaden, so erwarten den Verursacher empfindlichere Folgen: Er wird wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

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