Günstiges Angebot teuer bezahlt
Handwerker zockt Burghauser ab

01.01.2019 | Stand 01.08.2023, 13:40 Uhr
−Foto: n/a

Ein Dachstuhl sollte repariert werden – 11.250 Euro gab´s vorab, gearbeitet wurde nicht

BURGHAUSEN. Ein Burghauser wollte das Dach seines denkmalgeschützten Hauses günstig repariert bekommen. Er hat draufgezahlt. Denn obwohl ihm 11.250 Euro in bar übergeben wurden, zog es der ungarische Handwerker vor, keinen Handschlag zu tun. Die „Geschäftspartner“ sahen sich vor dem Amtsgericht Altötting wieder.

Sein Steuerberater hatte dem Burghauser den Handwerker empfohlen. Im Juli 2015 wurde man sich über den Auftrag an dem maroden Dach des Altstadthauses einig. Drei Tage später übergab der Hauseigentümer dem Handwerker 10.000 Euro im Voraus und in bar. Der wollte damit Subunternehmer und Material bezahlen.

Handwerker erscheint nicht zum Arbeitsbeginn

Am 3. August sollten die Arbeiten beginnen. Wer nicht erschien, war der Handwerker. Schon nach der Geldübergabe war er telefonisch nicht mehr zu erreichen gewesen. Erst als die Frau des Burghausers anrief, hob er ab – wahrscheinlich, weil er ihre Nummer nicht kannte.

Am 10. August erschien er in Burghausen, stellte Werkzeuge ab – und tat nichts. Stattdessen verlangte er die Bezahlung des noch offenen Betrages von 1.250 Euro, ansonsten würde er nicht mit den Arbeiten beginnen.

Auch dieses Mal wurde das Geld in bar nahe Augsburg übergeben. Dort wohnte der Handwerker und dort hatte auch der Burghauser ein zweites Domizil, ein baufälliges Schloss. Auch dort sollte der Handwerker tätig werden. Doch zum vereinbarten Ortstermin am 11. August kam er nicht und ward auch danach nicht mehr gesehen.

Kein Durchkommen wegen Sammelwut der Bewohner

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, er habe den Auftrag erfüllen wollen. Allerdings habe er das Haus nicht betreten können. Denn aufgrund der Sammelwut der Bewohner, sei es ihm unmöglich gewesen auch nur einen Balken oder eine Blechplatte in das Haus, geschweige denn aufs Dach zu bringen. Seiner Aufforderung, Platz zu schaffen, sei der Burghauser nicht nachgekommen. Der betonte vor Gericht, ein Ausräumen sei nie zur Debatte gestanden.

Wo das Geld geblieben sei, wollte Richterin Anita Hertlein von dem Angeklagten wissen. Zum einen will er es für Material ausgegeben haben, zum anderen habe er es nach einem Unfall zum Leben verbraucht, war die Antwort.

Die Staatsanwältin warf dem Handwerker vor, er habe nur abkassieren wollen: „Sie sind drei Jahre untergetaucht, das Geld ist weg.“ Er sei weder willens noch in der Lage gewesen das Dach zu reparieren.

Der Verteidiger des Ungarn führte an, dass sein Mandant in seiner jahrzehntelangen Handwerkerkarriere noch keinen vergleichbaren Betrug begangen habe. Angeklagte und Auftraggeber hätten äußerst verschroben und unüblich gehandelt. Der Unfall seines Mandanten habe zu Verzögerungen geführt, er habe aber arbeiten wollen: „Warum sonst hätte er nicht gleich nach Übergabe der 10.000 Euro stiften gehen sollen? Es hat keine Betrugsabsicht gegeben. Mit Messietüten im Weg konnte er nicht arbeiten.“

Der Angeklagte bedauerte, dass alles schief gegangen sei. Er wolle seine Schulden bezahlen.

Wegen Betrugs verurteilt: „Das Geld ist weg!“

Er wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, steht jetzt unter dreijähriger Bewährung. Er habe nur Belege für Material vorgelegt das er wieder zurückgeben konnte. Sonst habe er keine entlastenden Beweise präsentiert. „Das Geld ist weg“, so die Richterin, „Arbeiten wurden keine ausgeführt.“

In der Zwischenzeit hat der Burghauser sein Dach von einer hiesigen, verlässlichen Firma sanieren lassen – für rund 30.000 Euro – gearbeitet wurde mit einem Außengerüst.

Altötting