Kein versuchter Mord
Mehrjährige Haftstrafen für die drei Burghauser „Lebensretter“

16.03.2018 | Stand 13.09.2023, 6:27 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold
−Foto: n/a

Das Wiederbelebungs-Opfer wäre beinah gestorben - Gericht befindet: Totschlagversuch, weil Notarzt nicht gerufen wurde

BURGHAUSEN/TRAUNSTEIN. Im durch aufgekochtes Fentanyl-Pflaster selbst beigebrachten Koma verlor ein 26-Jähriger in einer Wohnung in Burghausen nach zusätzlichen hochgefährlichen Wiederbelebungsversuchen durch drei Männer fast das Leben. Wäre nicht doch noch ein Notarzt gerufen worden, wäre der Bewusstlose binnen fünf bis 60 Minuten gestorben.

Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte jetzt Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vier Jahren gegen die drei Burghauser im Alter zwischen 21 und 42 Jahren. Für zwei der Angeklagten ordnete die Kammer außerdem die Unterbringung in einer Drogenentzugsklinik an.

Begonnen hatte der Fall am Nachmittag des 8. April 2017. Abweichend von der Anklageschrift waren die drei verurteilten Männer nicht an dem durch die Schmerzdroge Fentanyl hervorgerufenen Atemstillstand des 26-Jährigen beteiligt, wie der Vorsitzende Richter im Urteil ausführte. Der Geschädigte habe „eigenverantwortlich, damit auch selbstgefährdend gehandelt“. In der Wohnung hielten sich damals mehrere Zeugen auf. Sie erkannten die lebensbedrohliche Situation des 26-Jährigen und wollten für Hilfe durch einen Notarzt sorgen. Das verhinderten die Angeklagten durch Schläge ins Gesicht der Zeugen und Drohungen. Dazu Erich Fuchs: „Keiner der Angeklagten wollte, dass Notarzt und Polizei kommen.“

Stattdessen hätten die Drei versucht, den Bewusstlosen zu reanimieren. Sie versetzten ihm abwechselnd Schläge ins Gesicht, beatmeten ihn von Mund zu Mund, injizierten ihm eine selbstgebraute Salzlösung. In einer Badewanne übergossen sie den Bewusstlosen mit kaltem Wasser und versetzten dem Unterkühlten heftige Schläge gegen den Kopf. Davon zeugten zwei Videos: Die Täter hatten ihr haarsträubendes Handeln circa 15 Minuten mit zwei Handys dokumentiert. Spätestens in der neunten Minute der Filmsequenzen bemerkten die Männer, dass der 26-Jährige aus der Nase blutete. Auf den Videos hielten sie auch ihre Gespräche fest. Dazu der Kammervorsitzende: „Sie erkannten, dass die Blutung durch die Schläge gegen den Kopf eine hohe Gefahr durch Ersticken an Blut bedeutete.“ Noch immer jedoch hätten die Angeklagten die Zeugen an einem Notruf gehindert. Diese hätten letztlich die Wohnung verlassen und telefonisch Hilfe angefordert. Bei der Ankunft des Notarztes gegen 18.25 Uhr seien die Angeklagten aus der Wohnung verschwunden.

Im Urteil erläuterte der Vorsitzende Richter, die Körpertemperatur des 26-Jährigen habe nur mehr 28,5 Grad betragen. Sein Kopf habe eine innere Fraktur, eine Blutung und eine Schwellung aufgewiesen. Folge des Bluteinflusses in die Lunge seien eine Lungenentzündung und Lungenversagen gewesen. Der Geschädigte könne sich an nichts erinnern, habe drei Wochen im Krankenhaus, davon eine Woche auf der Intensivstation, gelegen. Der rechtsmedizinische Gutachter, Professor Dr. Fritz Priemer habe berichtet, der erkennbar lebensbedrohliche Zustand des 26-Jährigen nach dem Fentanyl-Konsum sei durch die Maßnahmen der Angeklagten so verschlimmert worden, dass „der Tod mit Sicherheit in Kürze eingetreten wäre“. Allein durch die gerade noch rechtzeitigen intensivärztlichen Maßnahmen habe das Opfer überlebt.

Zu den verwirklichten Straftaten betonte Erich Fuchs, das Schwurgericht sei bei allen Angeklagten gemeinschaftlich zu unterlassener Hilfeleistung, gefährlicher Körperverletzung an dem 26-Jährigen wie den Zeugen sowie Nötigung der Zeugen gelangt. Entgegen Oberstaatsanwalt Volker Ziegler, der im Hauptvorwurf auf „versuchten Mord“ plädiert hatte, komme die Kammer zu „versuchtem Totschlag durch Unterlassen“. Ein Mordmerkmal sei nicht erkennbar, auch keine aktive Tötungshandlung. Vielmehr sei ein „bedingter Tötungsvorsatz“ erfüllt. Die „unterlassene Hilfeleistung“ gehe rechtlich auf in einem „versuchten Totschlag durch Unterlassen“.

Gegen den 25-jährigen Angeklagten mit Drogenproblemen verhängte das Schwurgericht eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und Unterbringung in einer Entzugsklinik. Bevor der Burghauser die Zwangstherapie antritt, muss er noch drei Monate Gefängnis verbüßen. Nach etwa 18-monatiger erfolgreicher Therapie könnte der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Ähnliches gilt für den zur Tatzeit ebenfalls durch Drogen möglicherweise erheblich in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigen 41-Jährigen, der - wegen zahlreicher Vorstrafen - vier Jahre Freiheitsstrafe plus Unterbringung bekam. Der voll schuldfähige dritte Angeklagte, 42 Jahre alt, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die bald einjährige Untersuchungshaft wird darauf angerechnet.

Im Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Volker Ziegler Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechseinhalb Jahren gefordert, dazu zweimal Unterbringung beantragt. Die Verteidiger verneinten ausnahmslos die Annahme eines „versuchten Mords“, wollten ihre Mandanten in der Hauptsache wegen „unterlassener Hilfeleistung“ verurteilt sehen. Für den 25-Jährigen hielt Verteidiger Karl-Heinz Merkl aus Burghausen neben der Unterbringung eine Strafe von drei Jahren für ausreichend. Drei Jahre Gefängnis lautete der Schlussantrag von Verteidigerin Inge Bazelt aus Altötting für den 42-Jährigen. Dr. Kai Wagler aus München und Martin Lämmlein aus Mühldorf als Verteidiger des 41-jährigen Angeklagten traten für zwei Jahre Freiheitsstrafe ein und baten das Gericht, Bewährung zu prüfen.

Altötting