Aus Spaß wurde kostspieliger Ernst
Schwarzfischer am Privatweiher mit Wildtierkamera abgeschossen

14.03.2018 | Stand 24.07.2023, 23:58 Uhr
−Foto: n/a

Diebstahl mit Waffe: Einer der drei hatte beim Angeln ein Messer dabei

ALTÖTTING. Lässig in Jeans und Lederjacke und mit Drei-Tage-Bärten marschierten zwei der mutmaßlichen Diebe ins Amtsgericht Altötting. Nur das Rumnesteln an ihren Vorladungsbriefen zeigte ihre Nervosität. Eine Schnapsidee hatte ihnen und einem Kumpel Strafbefehle wegen versuchten Diebstahls mit Waffen eingebracht. Diesen Vorwurf und die saftige Geldstrafe wollten die beiden Männer um die 40 aus Tüßling und Haag aber nicht hinnehmen.

Rauschig in die Kindheit zurückverfallen

An einem Junisonntag 2017 hatten sich zwei in Tüßling mit Bier und Schnaps bereits große Unternehmungslust angetrunken. Ein Dritter gesellte sich dazu und, um mehr Trinkstoff zu besorgen, hat der seine zwei schwer angeheiterten und aufgedrehten Kumpels zur Tankstelle in Mühldorf gefahren.

Auf dem Rückweg drückte nach all dem Alkohol die Blase und es musste ein Pieselstopp im Wald eingelegt werden. Ausgelassen marschierten die drei Männer in den Wald, einer will am Jägerstand ein Messer gefunden und eingesteckt haben. Die Nähe zum Dietlhamer Weiher ließ bei dem Tüßlinger Kindheitserinnerungen wach werden.

Am Weiher suchten sie sich Stecken, schnitzten mit dem gefundenen Messer daran herum, banden Schnüre dran und hielten die Stecken ins Wasser. Rausgeholt haben sie mit ihren primitiven Kinderangeln wohl nichts. Der mit dem Messer fiel bei seinen Angelversuchen sogar ins Wasser. Die anderen fischten ihn heraus, das Messer verschwand im Teich.

Das Rumgeblödel der drei wäre wohl unentdeckt und nur eine lustige Erinnerung geblieben. Aber eine Wildtierkamera, die eigentlich Schwarzwild aufnehmen sollte, schoss Fotos der drei Schwarzfischer. Ihre Identität war schnell ermittelt.

Hätten sie ihre Stecken in einen Badesee oder einen Fluss gehängt, wäre der Tatbestand nur harmlosere Fischwilderei gewesen. Ihr Pech war, dass es sich bei besagtem Dietlhamer Weiher um ein Gewässer in Privatbesitz handelt. Damit wurde ihr Angelversuch zu versuchtem Diebstahl. Die regelmäßig von solchen Angelversuchen geplagte Eigentümerin zeigte die Sache an.

Wegen Schnapsidee ist einer nun vorbestraft

Vor Gericht waren nur zwei der vermeintlichen Fischdiebe erschienen. Der dritte im Bunde hatte den Kontakt abgebrochen und den Strafbefehl mit 130 Tagessätzen samt Eintrag ins Vorstrafenregister akzeptiert. Einer der beiden Angeklagten packte aus, was er von dem lustigen Sommernachmittag noch wusste. Nur anhand der Fotos hätte er seine Aussage bei der Polizei gemacht, denn wegen eines „Filmriss“ konnte er sich selbstständig an gar nichts mehr erinnern.

„Wir haben doch nur unsere Stecken ins Wasser gehalten“, klagte er etwas kleinlaut. „Nicht mal einen Fisch haben wir rausgeholt.“ Beide hätten auch nicht gewusst, dass der Weiher jemandem gehört.

Kein klassischer Fall, aber spürbare Strafe

Auch Richter Dr. Gregor Stallinger merkte an: „Bei diesem Fall handelt es sich nicht um einen klassischen Diebstahl mit Waffe.“ Er regte an, die Sache einzustellen – mit spürbaren Geldstrafen, dafür ohne Vorstrafe. Als „extrem untypischen Diebstahl“ stufte auch der Staatsanwalt den Fall ein und erklärte sich „ausnahmsweise“ zur Einstellung bereit. Der Richter verhängte eine „nachhaltige“ Geldstrafe von 1.500 Euro pro Mann. Die beiden Angeklagten zeigten sich finanziell hart getroffen aber auch erleichtert.

Einer deutete an, den viel größeren Ärger hätte er schon daheim von seiner Frau bekommen. „Den werde ich auch noch kriegen“, war sich sein Kumpel sicher und setzte eine besorgte Miene auf.

Altötting