Coronavirus
Besucher des Landratsamtes Straubing-Bogen müssen eine FFP2-Maske tragen

26.01.2021 | Stand 21.07.2023, 3:16 Uhr
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Das Landratsamt Straubing-Bogen ist auch in der Verlängerung der Infektionsschutzmaßnahmen ab Montag, 1. Februar, für die Allgemeinheit nach einer vorherigen Terminvereinbarung geöffnet. Diese Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Landkreis Straubing-Bogen. Dann können die Bürgerinnen und Bürger in allen Anliegen, bei denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, das Amt aufsuchen. Dies gilt insbesondere für die KFZ-Zulassung. Hier werden – soweit es die Terminvergaben zulassen - wieder alle Zulassungen bearbeitet. Die erweiterte Zuständigkeit bleibt weiterhin ausgesetzt. Das heißt, es können nur Bürgerinnen und Bürger bedient werden, die ihren Wohnsitz bzw. ihren Firmensitz im Landkreis Straubing-Bogen haben.

Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, besteht ab sofort für Amtsbesucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Zulassungen online abwickeln

„Wir bitten jedoch, auch bei Zulassungen die Möglichkeit des Online-Antrags zu nutzen“, so das Landratsamt. Mit diesem Service können bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und Abmeldungen beantragt werden, ohne die Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Mit Hilfe weniger Angaben lässt sich der Online-Antrag ausfüllen und abspeichern. Im Anschluss sind die Gebühren online zu entrichten. Der Antrag geht dann bei der Zulassungsbehörde ein. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-straubing-bogen.de.

Es wird dringend gebeten, persönliche Vorsprachen auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Wenn möglich, sollte auf alternativen Wegen Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern gesucht werden (Mail, Telefon). Dies empfiehlt sich auch, da ein Teil der Sachbearbeiter im Homeoffice arbeitet. Nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachbearbeiter werden Besucher in das Amt eingelassen. Auf die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften mit FFP2-Maske und Abstand ist zu achten. Maskenpflicht gilt auch bei Wartezeiten vor dem Gebäude.

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