Frist bis 7. September
Die Stadt Straubing informiert zum Widerspruchsrecht gegen den Eintrag im neuen Adressbuch

23.08.2020 | Stand 21.07.2023, 5:30 Uhr
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Voraussichtlich im November dieses Jahres wird vom Adressbuchverlag Ruf in Zusammenarbeit mit der Stadt Straubing das Straubinger Adressbuch neu herausgegeben. Das Adressbuch dient als Nachschlagewerk für die Öffentlichkeit und gibt Auskunft über alle Einwohner sowie Behörden, Institutionen, Vereine, Verbände und Gewerbetreibende.

Straubing. Adressbuchverlagen darf Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden. Jeder Bürger hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch muss bis spätestens 7. September 2020 schriftlich bei der Stadt Straubing, Einwohnermelde- und Personenstandswesen, Abteilung Melde- und Staatsangehörigkeitsrecht, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, per Mail an meldeamt@straubing.bayern oder per Fax (09421/ 944-60254) eingereicht werden.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Adressbuchverlage gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen, außer im Falle eines Wegzuges und darauffolgenden Wiederzuzugs, nicht erneuert werden.

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