Kompetenzen
„Es gibt keinen Grund mehr, für den Stadtrat eine Sonderregelung aufrechtzuerhalten“

25.05.2020 | Stand 04.08.2023, 15:46 Uhr
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Unter dem Eindruck der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie hatte der Straubinger Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 4. Mai für die zeitweise Übertragung von Zuständigkeiten und Beschlusskompetenzen auf den Haupt- und Finanzausschuss gestimmt und dafür eine vorläufige Frist bis September festgelegt.

Straubing. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte schon während der Sitzung darauf hingewiesen, dass die Übertragung der Zuständigkeiten und Beschlusskompetenzen des Stadtrates an ein Untergremium ein schwerwiegender Eingriff in die demokratischen Grundsätze der Kommune darstellt. Sie ist nur in absoluten Ausnahmefällen angezeigt und muss zeitlich streng befristet sein. Diese Frist muss im Sinne demokratischer Grundrechte fortwährend überprüft werden. Besonders in einer sich ständig verändernden Situation wie der Corona-Pandemie. Die Grünen haben jetzt einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um bei der Sitzung des Hauptausschusses am Montag ein sofortiges Ende der Kompetenzübertragung herbeiführen.

Die Fraktionsvorsitzende Feride Niedermeier erklärt dazu: „Auch in Straubing sind die Bestimmungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie seit der konstituierenden Sitzung gelockert worden. Die Auswirkungen der Pandemie haben sich augenscheinlich abgeschwächt. Darum sind unter anderem Restaurantbesuche wieder möglich, alle Geschäfte in Straubing haben wieder geöffnet und auch der Schulbesuch wird zumindest teilweise wieder durchgeführt. Die Prüfungen finden statt. Der am 4. Mai getätigte Beschluss des Stadtrats hat also zum jetzigen Zeitpunkt in der beschriebenen veränderten Situation keine ausreichende Grundlage mehr und ist entsprechend anzupassen. Es gibt keinen Grund mehr, für den Stadtrat eine Sonderregelung aufrechtzuerhalten.“

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