Untere Jagdbehörde bittet:
Anträge für den Jagdschein postalisch übermitteln

16.03.2020 | Stand 21.07.2023, 18:19 Uhr
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Angesichts der derzeitigen Situation infolge des Coronavirus ruft die untere Jagdbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen alle Jagdscheininhaber, deren Jagdschein zum 31. März ausläuft, dazu auf, ihre Antragsunterlagen nicht persönlich vorbei zu bringen, sondern auf dem Postweg zu übermitteln.

Straubing.

Die Unterlagen sind vollständig vorzulegen (Antragsformular, Jagdscheinheft, Bestätigung über die Jagdhaftpflichtversicherung, evtl. Passfoto). Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de) zu finden.

Das Landratsamt sendet alle Unterlagen ebenfalls auf dem Postweg zurück.

Straubing-Bogen