Pandemie
Novemberhilfen jetzt auch für Bäckereien und Konditoreien mit Cafés

18.11.2020 | Stand 24.07.2023, 20:12 Uhr
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Das Bundeswirtschaftsministerium überarbeitet die Regelungen zur Auszahlung der Novemberhilfen: Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden als Gastronomiebetriebe betrachtet. Soweit sie durch Schließungsanordnungen der Länder ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe ebenfalls antragsberechtigt.

Landkreis Schwandorf. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham und wirtschaftspolitische Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier: „Ursprünglich war die Auszahlung der Novemberhilfen nur für die Gastronomie vorgesehen. Bäckereien und Konditoreien mit eigenen Cafés wären dann aber leer ausgegangen. Völlig zu Recht haben die Betreiber auf diese Ungleichbehandlung hingewiesen und sich an mich gewandt. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten habe ich beim Bundeswirtschaftsministerium darauf gedrängt, die Regelungen zur Novemberhilfe entsprechend auszuweiten. Ich freue mich, dass der Apell jetzt erfolgreich war und damit eine Ungerechtigkeit beseitigt ist.“

Die Umsatzerstattung für Bäckereien und Konditoreien ist auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafébetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt.

Schwandorf