Coronavirus
Inzidenz im Landkreis Schwandorf sinkt leicht – leider nur auf dem Papier

14.11.2020 | Stand 24.07.2023, 22:25 Uhr
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Die Zahlen besagen, dass die Inzidenz im Landkreis Schwandorf von Donnerstag auf Freitag, 12. auf 13. November, von 206,3 auf 189,4 gesunken ist, wobei aber mit einer Steigerung zu rechnen war.

Landkreis Schwandorf. Zu diesem Ergebnis führt der Umstand, dass von den rund 100 neuen Fällen des Donnerstags auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit (LGL) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur 52 Fälle ausgewiesen werden. Die in diesen Portalen am Freitag noch nicht erfassten Fälle werden am Samstag oder in den nächsten Tagen als Tagesüberhang zusätzlich eingepflegt werden. Der Grund für diese zeitliche Verzögerung ist in einem Problem bei der EDV-gestützten Übermittlung der Datensätze zu sehen.

Nach den zwei Schulklassen von Donnerstag mussten auch am Freitag zwei Klassen unter Quarantäne gestellt werden. Betroffen sind eine dritte Klasse der Grundschule in Neunburg vorm Wald und eine vierte Klasse an der Grundschule Burglengenfeld. Im Seniorenheim CuraVivum in Schwarzenfeld ist die auf das gesamte Heim ausgeweitete Reihentestung aller Bewohner und Mitarbeiter abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Keine wesentlichen Neuigkeiten gibt es aus den Altenheimen in Schwandorf und Nabburg. Die mehrmals aus zwei Heimen vermeldete Covid-Situation wird unter Beachtung besonderer Hygienevorgaben abgearbeitet.

Wirbel um Rechtslage für Fitnessstudios

Eine Nachricht von Donnerstag wurde buchstäblich über Nacht gegenstandslos. Zeitungen haben vermeldet, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Schließung von Fitnessstudios in Bayern aufgehoben habe. Dazu ist Folgendes anzumerken: Selbst nach dieser Gerichtsentscheidung, die im vorläufigen Rechtsschutz als Eilentscheidung erging, wäre der Betrieb der Fitnessstudios nicht in einer vor Corona gewohnten Weise zulässig gewesen, sondern nur in einem stark eingeschränkten Umfang. Aber selbst das hat sich überholt. Mit Wirkung ab Freitag hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Betrieb und die Nutzung von nicht unter freiem Himmel liegenden Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt. Diese Schließung betrifft alle Indoor-Sportstätten, auch Reithallen. Hier ist unter den Bedingungen der Kontaktbeschränkungen lediglich die tierschutzrechtlich notwendige Tierpflege ausgenommen, wozu auch das Bewegen der Pferde gehört.

Die seit Freitag geltende Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist auf der Corona-Homepage unter „Dokumente zum Download“ als derzeit aktuellste (oberste) Meldung eingestellt. Informationen zum Coronavirus sind im Internet unter corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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