Pandemie
Maskenpflicht in Weiden – Essen, Trinken oder Rauchen kein Grund Maske abnehmen zu dürfen

13.11.2020 | Stand 24.07.2023, 21:20 Uhr
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In Weiden in der Oberpfalz beträgt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage 280 (Stand: 12. November). Ursächlich dafür ist ein sogenanntes diffuses Infektionsgeschehen. Das bedeutet, dass Ansteckungen auch dort stattfinden, wo sie zunächst nicht vermutet werden.

Weiden. „Der kontinuierliche Anstieg der Neuinfektionen in den letzten Tagen erfordert von allen Bürgern besondere Verantwortung für sich selbst und andere. Im Alltag ist daher das Bedecken von Mund und Nase durch eine Maske enorm wichtig“, so Oberbürgermeister Meyer. Dort wo Menschen länger und/oder dichter zusammenkommen ist daher das Tragen einer Maske verpflichtend.

In der Fußgängerzone der Stadt Weiden in der Oberpfalz müssen Passanten, ob gehend oder mit dem Fahrrad fahrend, werktags von 7 bis 19 Uhr, eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt zudem unter anderem auf dem Zentralen Omnibusbahnhof, an Bushaltestellen und im ÖPNV. Bei Kontrollen in den vergangenen Tagen durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst wurde immer häufiger festgestellt, dass die Bürger meinen, die Maske, dort wo Maskenpflicht gilt, zum Essen, Trinken oder Rauchen abnehmen zu dürfen. Aus diesem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Essen, Trinken und Rauchen nicht von der Maskenpflicht entbindet und zukünftig festgestellte Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet werden.

Schwandorf