Pandemie
Die Stadt Weiden sucht nach einer annehmbaren Lösung für die Sondernutzungsgebühren der Gastronomie

18.08.2020 | Stand 20.07.2023, 22:20 Uhr
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Die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung wird derzeit zwischen der Stadt Weiden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgeklärt.

Weiden. Als Empfänger von Stabilisierungshilfen ist die Stadt Weiden verpflichtet, freiwillige Leistungen mit dem Ministerium abzuklären, wenn dadurch auf Einnahmen verzichtet wird oder zusätzliche Ausgaben geleistet werden sollen. „Selbstverständlich bemüht sich die Stadt Weiden eine für die Gastronomie annehmbare Lösung für die anteiligen Sondernutzungsgebühren während des Lockdowns herbeizuführen. Ich bedanke mich herzlich bei allen, die unsere schöne Altstadt auch in dieser schwierigen Zeit lebendig und liebenswert halten“, so OB Jens Meyer. Deshalb ist eine Stundung der Sondernutzungsgebühren auf entsprechenden Antrag bereits jetzt möglich. Ob eine generelle Regelung mit Verzicht aufgrund eines entsprechendes Stadtratsbeschlusses rechtlich zulässig ist, will die Stadt auf jeden Fall mit dem Ministerium abklären. Bis dahin bittet der Oberbürgermeister die Antragsteller und Gebührenpflichtigen um Geduld.

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