Stromversorgung
Vorarbeiten in der Stadt Schwandorf für den Ostbayernring

29.08.2019 | Stand 04.08.2023, 8:13 Uhr
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Die TenneT TSO GmbH plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber den Ersatzneubau der 380/110-kV-Höchstspannungsleitung Ostbayernring von Redwitz bis Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung. Im Rahmen der weiteren Detailplanung werden vom Umspannwerk Etzenricht bis zum Umspannwerk Schwandorf die Baugrundverhältnisse an den geplanten Maststandorten erkundet.

SCHWANDORF Hierbei werden Baugrunduntersuchungen (Bodensondierungen und Probebohrungen) zur Ermittlung bodenphysikalischer Eigenschaften durchgeführt, um hierdurch notwendige Berechnungskennwerte für eine notwendige und ausreichende Fundamentstatik zu erlangen. Im Vorlauf zu den Arbeiten zur Baugrunderkundung werden Ortsbegehungen sowie Vermessungs- und Absteckarbeiten erforderlich. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen zur Erreichung der Untersuchungspunkte. Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Maßnahmen dienen auch dazu, insgesamt für einen möglichst reibungslosen Bauablauf zu sorgen und somit die Beeinträchtigung für die Eigentümer und/oder Pächter/Nutzungsberechtigte der betroffenen Flurstücke in der späteren Bauphase so gering wie möglich zu halten.

Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH beauftragt die erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Der genaue zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen. Von den geplanten Maßnahmen sin folgende Flurstücke in Schwandorf betroffen: Flurstück 429/3 Gemarkung Ettmannsdorf, Flurstück 473 Gemarkung Krondorf. Die Genehmigungsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de. Die Maßnahmen beginnen am 7. Oktober (41. KW) und enden am 29. November (48. KW). Für die Arbeiten müssen Grundstücke sowie Wald- und landwirtschaftliche Wege betreten bzw. befahren werden. Sollte es zu Flurschäden kommen sucht TenneT gemeinsam mit den Betroffenen einvernehmliche Lösungen.

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