Gutachterausschuss
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2018 sind ermittelt

05.08.2019 | Stand 04.08.2023, 8:50 Uhr
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schwandorf hat in seiner Sitzung vom 13. Juni 2019 die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2018 ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden an die Gemeinden übersandt und liegen dort einen Monat öffentlich aus.

LANDKREIS SCHWANDORF Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von unbebauten Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks (€/m²) mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt und sind beim Landkreis Schwandorf als Bürgerservice unter www.geoportal.landkreis-schwandorf.de kostenfrei einsehbar.

Amtliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten sowie Richtwertlisten sind kostenpflichtig und können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf, unter den Telefonnummern 09431/ 471-471 (Frau Gotzler) oder 09431/ 471-429 (Frau Kagerer) sowie per Mail an gutachterausschuss@landkreis-schwandorf.de beantragt werden.

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