Politik
Weidens Stadtkämmerin stinksauer – Pläne zur Strebs „bodenlose Unverschämtheit“

28.02.2019 | Stand 03.08.2023, 14:18 Uhr
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„Von wegen Rechtssicherheit – richtig wäre bodenlose Unverschämtheit.“ Dies ist der erste Kommentar der Stadtkämmerin der Stadt Weiden zum angekündigten Gesetzentwurf zur Erhebung der so genannten Strebs, bei der die Gemeinden jetzt für alle Baumaßnahmen an Altstraßen ab 1. Januar 2018 bis 21. März 2021 auf die Erhebung von Beiträgen verzichten können.

WEIDEN Auch der Oberbürgermeister bestätigt die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetagspräsident Brandl: „Das ist eine ganz fiese Tour von Freien Wählern und CSU“) und unterstreicht, dass jetzt umso mehr ein Keil zwischen die Kommunen in Bayern getrieben wird. „Reiche Gemeinden können es sich leisten auf die Beiträge zu verzichten, Städte in Haushaltskonsolidierung dagegen können nicht darauf verzichten.“ Statt eine saubere landesweite Lösung zu suchen wird die Verantwortung auf die Bürgermeister und Stadträte abgeschoben, die sich ihren Bürgern gegenüber rechtfertigen müssen, warum sie gegebenenfalls nicht auf die Beiträge verzichten.

Stadtkämmerin Cornelia Taubmann wird jedenfalls den Weidener Stadträten empfehlen, das eingeräumte Ermessen sachgerecht auszuüben, das Heißt, mit Blick auf die Stabilisierungshilfen und fortgesetzter Konsolidierung bleibt entweder nur, die Straßen nicht auszubauen oder den Ausbau mit Beiträgen abzurechnen. Völlig verfehlt ist der Rechtfertigungsversuch der Staatsregierung, den Gemeinden bei Verzicht auf die Beiträge keine Entschädigungen leisten zu wollen. Die bereitgestellten 150 Millionen Euro sollen den Wegfall der Straßenausbaubeiträge kompensieren und Härtefälle für die Bürger ausgleichen, sie haben nichts mit der Abrechnung der Altstraßen nach Erschließungsbeitragsrecht zu tun.

Der übliche Weg, sich aus der Konnexität (wer anschafft zahlt) davon zu machen, funktioniert nach Auffassung der Kämmerin auch hier wieder, weil, „wenn wir nicht erheben sind wir selber schuld, der Gesetzgeber verpflichtet uns ja nicht zum Nichterheben“.

Schwandorf